Sitzung: 20.04.2023 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 2, Enthaltung: 1
Vorlage: BV 2023 0466
Der Rat fasste bei 29 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen
und einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
Der vorliegende Städtebauliche Rahmenplan „Innenstadt Burgdorf“ einschließlich der Kosten- und Finanzierungsübersicht (in der Fassung vom 21.03.2023) wird als Planungsinstrument für die Erreichung der städtebaulichen Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ beschlossen.
Herr Fleischmann befürwortete die Sanierung der Innenstadt. Er kritisierte, dass die Sanierung zu Lasten der Hauseigentümer erfolge. Aufgrund der aktuellen Lage sei aus seiner Sicht eine Entlastung der Bürger*innen notwendig, anstatt diese an den Sanierungskosten zu beteiligen. Die Fraktion Die Linke präferiere, wie bereits beantragt, die Eintragung eines „Ausgleichsbetrags“ ins Grundbuch. Erst beim Verkauf des Grundstückes/Hauses werde dieser fällig. Dies sei entgegen der von der Stadt Burgdorf vertretenen Auffassung juristisch möglich. Aus den genannten Gründen werde die Fraktion Die Linke die Beschlussvorlage ablehnen.
Herr Pollehn verwies darauf, dass sich die Stadt Burgdorf bei der Beantragung von Fördermitteln an geltende Gesetze, wie das Baugesetzbuch, zu halten habe. Eine Belastung der Bürger*innen, wie sie von Herrn Fleischmann proklamierte werde, sei nicht gegeben, das habe eine entsprechende Expertise im Rahmen der Vorbereitung des Rahmenplans ergeben. Vielmehr helfe der städtebauliche Rahmenplan Bürger*innen bei der Erreichung der geforderten Klimaschutzstandards und der damit verbundenen energetischen Sanierung ihres Eigentums. Herr Pollehn kritisierte Herrn Fleischmanns eingebrachten Antrag und teilte mit, dass die Stadt Burgdorf diesen bei der Kommunalaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit habe prüfen lassen. Inzwischen liege das Prüfergebnis der Kommunalaufsicht vor. Der Beschluss sei zu beanstanden. Den Ratsmitgliedern werde die Stellungnahme der Kommunalaufsicht kurzfristig übermittelt.
Herr Gawlik erklärte, dass er den von Herrn Fleischmann eingebrachten Antrag nicht für rechtswidrig halte. Gleichwohl sei es aus seiner Sicht sinnvoll gewesen, erst gar keine Abstimmung über diesen herbeizuführen. Er halte den Rahmenplan für geeignet, um die Attraktivität Burgdorfs zu steigern. Herr Gawlik verwies darauf, dass die Stadt Burgdorf sich an einem Drittel der anfallenden Kosten beteiligen müsse. Die FDP-Fraktion werde dem Rahmenplan zustimmen.
Herr M. Paul brachte die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Rahmenplan zum Ausdruck. Der Plan helfe dabei, die Stadt Burgdorf voranzubringen. Dennoch handele es sich nur um einen Rahmen, der entsprechend gefüllt werden wolle. Herr M. Paul verdeutlichte, dass die bewilligten Fördermittel nicht dazu reichten, die komplette Innenstadt zu sanieren. Vielmehr animiere es die Bürger*innen, sich an dem Prozess zu beteiligen. Als Ergebnis des Rahmenplans sei mit einer Steigerung der Bodenwerte durch die getätigten Investitionen für die Eigentümer*innen zu rechnen. An dieser Wertsteigerung würden die Bürger*innen beteiligt. Eine Kostenübertragung der Gesamtsanierung finde aber nicht statt.
Herr Köneke erklärte, dass die CDU-Fraktion dem Rahmenplan zustimmen werde. Die Schwarzmalerei, die von Herr Fleischmann betrieben werde, halte er für nicht sinnvoll.