Herr Niemeyer verwies auf die Dienstanweisung zur Kontrolle der Straßen, Wege und Plätze sowie zur Baumprüfung.

 

Danach ist jeder Baum zweimal im Jahr (einmal im belaubten Zustand, einmal im unbelaubten Zustand) zu kontrollieren. Zusatzkontrollen erfolgen nach Stürmen und Unwettern.

 

Der Kontrollumfang umfasst den Standort/Wurzelbereich, den Stamm und die Krone, eine Vitalitätsprüfung, untypische Laubverfärbungen, Trockenholz, Pilzbefall sowie mechanische Verletzungen.

 

Die Kontrolle erfolgt durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung (Gärtnerbauhof). Bei Feststellung einer umfangreichen Schädigung erfolgt eine erneute Überprüfung im Beisein von Herrn Niemeyer. Bei hochwertigen Bäumen werden auch Gutachten durch unabhängige Dritte eingeholt.

 

Bevor eine Fällung in Betracht gezogen wird, werden Alternativen bevorzugt wie baumchirurgische Maßnahmen, Auslichten der Baumkrone.

 

Nach der Fällung werden Befund und Diagnose verglichen. Aufgrund dieser langjährigen Praxis liegen Erfahrungswerte vor, die eine gute Beurteilung der Schäden erlauben.

 

2007 wurden 32 Großbäume gefällt. Dabei sind Kleinstbäume mit einem Stammumfang von 10 – 15 cm nicht berücksichtigt. Es erfolgten im gleichen Zeitraum 134 Neuanpflanzungen, wovon 100 Jungbäume sind, die erst 1,50 – 1,60 m groß sind. In dieser Aufstellung sind keine Bäume in Neubaugebieten, als Kompensationsmaßnahmen und auch keine gesponserten Bäume enthalten.