Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Burgdorf e.V., erhält – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover – für das Haushaltsjahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 81.847,13 € für das Kooperationsprojekt „Nachbarschaftstreff“ im Ostlandring.

 


Herr Kugel berichtete, dass die Förderanträge der heutigen Tagesordnung bereits in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung am 09.01.2023 behandelt worden seien. Die Beschlussfassung sei seinerzeit vertagt worden, da eine Antragsstellung über die von einer Arbeitsgruppe entwickelten Vordrucke erbeten wurde. Eventuell noch vorhandene nachbesserungsfähige Stellen innerhalb der Anträge würden zu den nächsten Antragstellungen überarbeitet und angepasst.

 

Frau Wieker brachte zunächst ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag zum Ausdruck und erläuterte, dass das Ausfüllen der geforderten Vordrucke eine große Herausforderung darstellte. Im Zuge des Antrages des Mehrgenerationenhauses seien unter anderem Nachforderungen bezüglich der Stundenanzahlen für aufgeführte Personen bzw. für Stellenanteile gefordert worden. Im vorliegenden Antrag des Nachbarschaftstreffs seien aus ihrer Sicht keine Stundenanteile aufgeführt. 

Zudem sei das Mehrgenartionenhaus aufgefordert worden, sämtliche sonstige Zuschüsse der Stadt Burgdorf, z.B. Mietkosten, aufzuführen. Auch eine Abgrenzung gegenüber der Landesfördermittel sei verlangt worden. In dem vorliegenden Antrag seien auch diese Punkte nicht ersichtlich und daher eine Vergleichbarkeit der Anträge aus ihrer Sicht nicht gegeben. 

 

Herr Kugel verwies in diesem Zusammenhang auf die seit heute vollständig vorliegenden Anlagen der aktuellen Beschlussvorlage. Aus seiner Sicht sei eine insgesamte Nachvollziehbarkeit des Antrages nun gegeben. Auch seien veranschlagte Raumnutzungskosten innerhalb des Antrages ersichtlich. Mieten seien für dieses Projekt nicht geltend gemacht worden. Noch fehlende Angaben sollten bei der nächsten Antragstellung nachgeholt werden.

 

Frau Voß unterstrich die Wichtigkeit der Vergleichbarkeit und Transparenz der vorliegenden Förderanträge, um auf den ersten Blick die Kosten beantragter Förderungen zu ersehen. Aus ihrer Sicht sei dieser Aspekt bei den eingereichten Unterlagen teilweise noch nicht gegeben und müsse bei einer folgenden Antragstellung nachgeholt werden. Sie stehe dafür gerne unterstützend zur Verfügung. Darzustellen sei nicht der Gesamthaushalt einer Institution, sondern lediglich Kosten für die beantragten Projekte.

 

Herr Dedden (Burgdorfer Mehrgenerationenhaus) erklärte, dass die Mietkosten je zur Hälfte von der Vonovia und der Stadt Burgdorf getragen werden. Für das vorliegende Projekt sei dies nicht relevant gewesen. 

Frau Paul erwiderte, dass bei eventuellen Folgeanträgen für die kommenden Haushaltsjahre die Mietkosten anteilig für das jeweilige Projekt, zur Vergleichbarkeit der Anträge, aufgeführt werden müsse.

 

Frau Wieker erläuterte, dass aus ihrer Sicht die Abgrenzung durch die Stadt Burgdorf geförderter Projekte und der sonstigen Arbeit des Nachbarschaftstreffs nicht vorhanden sei. Eine von außerhalb fließende Summe von 60.000,00 € werde nicht ausreichend differenziert von der Förderung der Stadt Burgdorf dargestellt. Vom Mehrgenerationenhaus sei eine derartige Darstellung verlangt worden, weshalb der exakte Stunden- und Personaleinsatz jedes einzelnen Projektes aufgeführt sei. Daher sei die Vergleichbarkeit nicht gegeben.

 

Aus der Sicht von Herrn Köneke sind die Überschriften der Verwendungsnachweise allgemein irreführend, da sie die gesamte Institution betreffen und nicht ein einzelnes Projekt.

 

Frau Voß verstand den Antrag des Nachbarschaftstreffs zielend auf eine Förderlücke des Gesamthaushalts und nicht auf einzelne Projekte. Der Antrag des Mehrgenerationenhauses stelle einzelne zu fördernde Projekte dar und enthalte zur Abgrenzung zusätzlich eine Aufstellung der nicht zur Förderung beantragten Arbeiten.  

 

Herr Dedden bestätigte diese Einschätzung und erklärte, dass es bei der Antragstellung durchaus zu Fehlinterpretationen gekommen sei. Es sei aber möglich, die geforderten Nachbesserungen, wie die einzelnen Stundenverteilungen auf die angegebenen Stellen, in Zukunft anzugeben.

 

Herr Kugel bezeichnete die einheitliche Anwendung der entwickelten Vordrucke als einen noch nicht abgeschlossenen Weg. Die vorhandenen Unterlagen in Kombination mit in Zukunft zu bereinigenden Unklarheiten lassen eine heutige empfehlende Beschlussfassung zu.

 

Herr Höfner erachtete es bei der diesjährigen Antragstellung als problematisch, dass bei Vorstellung der jeweiligen Anträge durch die Institutionen die Vordrucke noch ganz oder teilweise fehlten und Nachfragen so noch nicht möglich waren.

 

Frau Paul ließ sodann über den vorliegenden Antrag abstimmen.  

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung fasste einstimmig folgenden empfehlenden