Sitzung: 23.03.2023 Feuerwehrausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV 2023 0421
Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die Freiwillige Feuerwehr der
Stadt Burgdorf mit der Wahrnehmung der Befugnisse für die Verkehrsregelung zur
Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen zu beauftragen.
Herr Enderle erläuterte die Neuerungen im NBrandSchG. Er betonte, dass
die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr bisher ohne Legitimation die
Aufgaben der Verkehrssicherung wahrnehmen würden und dieser Beschluss eine
Rechtssicherheit darstelle. In der letzten Sitzung des Stadtkommandos habe sich
die Mehrheit für den Beschluss ausgesprochen, sofern die Polizei nicht in
Anspruch genommen werden könne. Da es sich um eine freiwillige Leistung der
Feuerwehren handele, könnte diese auch über einen Gebührenbescheid abgerechnet
werden. Diese Entscheidung solle jedoch auf einen späteren Zeitpunkt vertagt
werden.
Herr Nijenhof betonte, dass diese Aufgabe eine freiwillige Leistung
darstelle. Eine Pflichtaufgabe liege nicht vor. Er fragte, ob Kosten entstünden
und ob die Polizei ebenfalls Kosten für die Verkehrssicherung geltend mache. Er
verglich die Verkehrssicherung als Aufgabe der Polizei mit dem Ehrenamt der
Feuerwehr. Eine Kostenerhebung - nur für die Feuerwehr - könne Konflikte
auslösen.
Herr Pollehn antwortete, dass die Polizei keine Gebühren für die
Verkehrssicherung erhebe. Die Polizei sei die professionelle Einrichtung und
die Feuerwehr leiste diese Aufgabe im Ehrenamt. Er erklärte, dass die
Abrechnungsfähigkeit durch die Verwaltung geprüft werde.
Herr Sund bat darum, den Antragsaufwand so gering wie möglich zu
halten.
Herr Nijenhof äußerte erneut seine Bedenken zur Gebührenabrechnung.
Die Ausschussmitglieder
fassten einstimmig folgenden empfehlenden