Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Burgdorf mit der Wahrnehmung der Befugnisse für die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen zu beauftragen.

 


Herr Enderle erläuterte die Neuerungen im NBrandSchG. Er betonte, dass die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr bisher ohne Legitimation die Aufgaben der Verkehrssicherung wahrnehmen würden und dieser Beschluss eine Rechtssicherheit darstelle. In der letzten Sitzung des Stadtkommandos habe sich die Mehrheit für den Beschluss ausgesprochen, sofern die Polizei nicht in Anspruch genommen werden könne. Da es sich um eine freiwillige Leistung der Feuerwehren handele, könnte diese auch über einen Gebührenbescheid abgerechnet werden. Diese Entscheidung solle jedoch auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden.

 

Herr Nijenhof betonte, dass diese Aufgabe eine freiwillige Leistung darstelle. Eine Pflichtaufgabe liege nicht vor. Er fragte, ob Kosten entstünden und ob die Polizei ebenfalls Kosten für die Verkehrssicherung geltend mache. Er verglich die Verkehrssicherung als Aufgabe der Polizei mit dem Ehrenamt der Feuerwehr. Eine Kostenerhebung - nur für die Feuerwehr - könne Konflikte auslösen.

 

Herr Pollehn antwortete, dass die Polizei keine Gebühren für die Verkehrssicherung erhebe. Die Polizei sei die professionelle Einrichtung und die Feuerwehr leiste diese Aufgabe im Ehrenamt. Er erklärte, dass die Abrechnungsfähigkeit durch die Verwaltung geprüft werde.

 

Herr Sund bat darum, den Antragsaufwand so gering wie möglich zu halten.

 

Herr Nijenhof äußerte erneut seine Bedenken zur Gebührenabrechnung.

 

Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig folgenden empfehlenden