Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Mehrgenerationenhaus Burgdorf erhält – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Region Hannover – für das Haushaltsjahr 2023 für die in den Anlagen zur Ursprungsvorlage dargestellten Projekte 1 – 4 einen Zuschuss in Höhe von 79.779,00 €.

 


Frau Paul verlas den Beschlussvorschlag und rief zur Beratung der aufgeführten Projekte 1 – 4 im Einzelnen auf, um mögliche Nachfragen abzuklären.

 

Frau Voß ging auf ihre Nachfrage aus der Ausschusssitzung vom 09.01.2023 ein. Sie bat um Klärung, ob es sich bei der aufgeführten Personalstelle tatsächlich um eine/n Sozialpädagogin/en handele, da die dargestellte Gehaltseinstufung TVöD E8 dem wiederspräche. In der eingereichten Tabelle zu Projekt 1 „Migrationsberatung“ werden Personalkosten für 2,5 Stellen TVöD VKA E8 – E10 aufgeführt. Dies ließ eigentlich auf Verwaltungsfachkräfte schließen.

 

Frau Wieker erläuterte, dass gemäß der Richtlinie Migration kein Sozialpädagoge gefordert werde, sondern die Kompetenzen entscheidend seien. Möglichst eingestellt werden sollen Menschen mit abgeschlossenem Studium und interkulturellen Kompetenzen. Eine Genehmigung erfolge letztendlich vom Landessozialamt. Die Abänderung der Gehaltseinstufung auf E9 – E10 sei jedoch bereits erfolgt.

 

Herr Kugel ergänzte, dass in Zukunft pro Stelle der Wert der jeweiligen Stelle aufgeführt werden müsse, um eine noch bessere Transparenz zu schaffen.

 

Frau Wieker merkte an, dass dies Aufgabe des Landessozialamtes sei. Hier werde lediglich die anteilige Finanzierung zu dem jeweiligen Landesprojekt beantragt.

 

Nach einer kurzen Diskussion wurde das Projekt 1 als abgeschlossen angesehen.

 

Auf Nachfrage von Frau Paul ergaben sich für die Projekte 2 und 3 keine weiteren Nachfragen.

 

Bezüglich Projekt 4 „Mutter und Kind Sprachkurs“ erläuterte Frau Wieker, dass die im Antrag angegebenen Mittel des Landes Niedersachsen in Höhe von 44.000,00 € nicht fließen werden. Das Mehrgenerationenhaus suche derzeit nach anderen Fördermöglichkeiten. Der Mutter-Kind-Kurs werde trotz dessen weiterhin durchgeführt, notfalls finanziert aus erzielten Überschüssen. 

 

Frau Paul ließ im Folgenden über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung fasste einstimmig folgenden empfehlenden