Sitzung: 14.02.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr
Beschluss: vertagt
Vorlage: A 2023 0410
Um über den Antrag entscheiden zu können, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Aus- bzw. Einfahrt am Finanzamttunnel begradigt bzw. entschärft werden kann und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass es sich bei der Tunneldurchfahrt am Finanzamt um eine Gefahrenstelle handelt, die man möglichst entschärfen sollte.
Frau Frommelt stimmt zu, dass die Situation verbessert werden sollte. Allerdings kann die Rampe nicht einfach begradigt werden. Für den Bau des Tunnels gibt es eine Vereinbarung mit der Deutschen Bahn sowie ein Planfeststellungsverfahren. Ein Umbau ist aufgrund der Stützwände und der eingeschränkten Platzverhältnisse durch den denkmalgeschützten Magdalenenfriedhof problematisch.
Als erste Maßnahmen wurden die Beleuchtung verbessert und neue Spiegelbleche bestellt.
Man ist sich darüber einig, dass der Radverkehr gestärkt werden und die wichtige Verbindungsstrecke sicherer umgebaut werden muss. Allerdings sollte man, bevor ein Beschluss zur Begradigung der Tunnelrampen gefasst werden kann, wissen, welche Möglichkeiten hier bestehen und in welchem Kostenrahmen man sich bewegt.
In Abstimmung mit Herrn Fleischmann als Antragsteller, soll der Antrag dahingehend geändert werden, dass der Aufwand und die Kosten für eine Begradigung der Tunnelrampen seitens der Verwaltung geprüft werden.
Frau Frommelt weist daraufhin, dass dazu ein externer Prüfauftrag vergeben werden müsste, sofern hierfür Mittel zur Verfügung stehen.