1. Ein Anlieger aus dem Sanierungsgebiet verweist auf die Planungen zur Schulstraße. Die kostenmäßige Beteiligung soll geringer sein, als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Er fragt nach, ob dazu zur morgigen Anliegerversammlung eine Vergleichsberechnung vorgelegt werden kann. Ausgehend von dem Zeitungsartikel im Anzeiger hat er die Befürchtung, dass hohe Beträge auf die Anlieger zukommen. Die Neuberechnung der Grundsteuer ist eine weitere Belastung für die Grundstückseigentümer.

Herr Pollehn verweist auf die Anliegerveranstaltung, in dem die Kostenbeteiligung im Detail erläutert wird. Das Baugesetzbuch berücksichtigt in dem Zusammenhang auch soziale Aspekte, so dass keine Grundstücksverkäufe wegen Zahlung der Ausgleichsbeträge erfolgen müssen.

2. Ein Einwohner aus Hülptingsen findet, dass die Diskussion zum Umbau der Kreuzung nunmehr in die richtige Richtung geht. Wichtig ist, dass ein Sicherheitsabstand zwischen Fußweg und Fahrbahn berücksichtigt wird.

Morgens handelt es sich überwiegend um Schulkinder aus Hülptingsen, Sorgensen und Dachtmissen, die dort mit dem Rad fahren und weniger um Fußgänger.

Er verweist auf das Gutachten zur Leistungsfähigkeit des Kreisels. Es ist darauf zu achten, dass die Fahrradfahrenden darin berücksichtigt werden.