Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

Die Ausschussmitglieder fassten mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden einstimmigen Beschluss:

 

1.    Für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ wird die in der Anlage 1 beigefügte Sanierungssatzung nebst Lageplan des Geltungsbereichs gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Es erfolgt die Anwendung des dritten Abschnitts des besonderen Städtebaurechts gem. §152 ff. im Baugesetzbuch.

2.    Der Bürgermeister wird gem. § 143 Abs. 2 BauGB beauftragt, die erforderlichen Eintragungsvermerke beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen und den Übereinstimmungsvermerk zur Übertragbarkeit der Abgrenzung in die Örtlichkeit beim LGLN Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Katasteramt Hannover) einzuholen.

 

 


Frau Fäßler informierte darüber, dass man am 15.Februar eine Informations-Veranstaltung für die betroffenen Bürger, hier im Stadthaus durchführen werde.

Herr Mußgnug erläuterte anhand einer Präsentation (diese wurde bereits in der Sitzung am 29.11. erläuterte und befindet sich in der Anlage zum Protokoll) die Sanierungssatzung.

Im Anschluss führte Herr Fleischmann seinen Antrag aus. Herr Mußgnug widersprach Herrn Fleischmann insoweit, als in einem Sanierungsgebiet der Verkauf eines Grundstückes durch die Stadt genehmigt werden müsse, wenn dann aber ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorhanden sei, dürfe die Stadt den Verkauf nicht genehmigen. Man könne im vornherein keinen Ausgleichsbetrag benennen, da dies davon abhänge ob wirklich eine Steigerung des Bodenrichtwertes eingetreten sei. Zudem habe die Stadt nach dem Baugesetzbuch die Aufgabe soziale Härten zu mildern. In Fällen, in denen Eigentümer nicht zahlten oder zahlen könnten, würden zu einem späteren Zeitpunkt Sicherungsmaßnahmen ergriffen.

Herr Hinz stellte den Antrag über den Satzungsbeschluss erst in der nächsten Sitzung, also noch vor der Ratssitzung am 23. Februar abzustimmen, um den Bürgern die davon betroffen sind erst am 15.2. Gelegenheit zu geben sich zu äußern.

Herr Dr. Kaever schloss sich diesem Antrag an.

Frau Borchers widersprach der Behauptung, dass die betroffenen Bürger nicht beteiligt worden sein und zeigte hierzu eine Aufstellung, wann diese die Gelegenheit gehabt hätten sich zu beteiligen. Sie bat darum die Satzung in der heutigen Sitzung zu beschließen damit einige Projekte begonnen werden könnten.

Aufgrund der Frage von Herrn Köneke, ob die Stadt verpflichtet werde eine Million oder die Gesamtkosten wieder hereinzuholen, antwortete Herr Mußgnug, dass es keinen Deckel gebe, dass die Stadt vielmehr nur einen Anspruch auf eine 66 %ige Förderung habe.

Herr Paul ließ über den von Herrn Hinz gestellten Antrag, den Beschluss über die Satzung zu verschieben abstimmen.

Die Ausschussmitglieder stimmten mit vier Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen gegen den Antrag.