Beschluss: vertagt

Frau Fronia stellte den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung den vorliegenden Antrag ausführlich vor.

Dabei hob sie hervor, dass das Projekt „Hope“ ein Nachfolgeprojekt des blau – gelben Treffpunktes Burgdorf sei. Dieser habe sich überwiegend mit Flüchtlingen aus der Ukraine beschäftigt. Unter dem Projekt „Hope“ ist ein Beratungs-, Bildungs- und Begegnungszentrum unter der Trägerschaft des Diakonieverbandes Hannover – Land zu verstehen. Die Zielgruppe erweitere sich nun auf die gesamte migrantische Bevölkerung Burgdorfs.

Weitere Schwesterhäuser seien in zudem in Hemmingen und Neustadt am Rübenberge vorhanden. Dort seien ebenfalls entsprechende Förderanträge gestellt worden.

Besonders erwähnenswert sei das Kreativprojekt. Ehrenamtliche Deutsche basteln, nähen und zeichnen u.a. pädagogisch angeleitet zusammen mit Menschen mit Migrationshintergrund. 

An Räumlichkeiten stehen derzeit das Kirchenzentrum am „Berliner Ring“ zur Verfügung. Bei Bedarf könne mithilfe der Paulusgemeinde eine schnelle Vergrößerung des Raumangebotes erfolgen.

Auf Nachfrage von Herrn Nijenhof erklärte Frau Fronia, dass die im Antrag aufgeführten Raumnutzungskosten in Höhe von 15.000,00 € derzeit noch mit der Paulusgemeinde verhandelt werden.

 

Herr Nijenhof verwies auf das bereits seit Jahren bestehende Ziel der Verwaltung, keine Doppel- bzw. Parallelstrukturen zu erschaffen, sondern die als Stadt zu erfüllenden Aufgaben effizient und sinnvoll zu erledigen. Aus seiner Sicht sei wichtig zu beachten, keine zweite Struktur in Konkurrenz zu einer bestehenden Struktur aufzubauen.

 

Frau Birgin bedanke sich bei Frau Fronia für den Vortrag. Weiterhin machte Frau Birgin noch einmal deutlich, dass die Arbeitsgruppe „Verwendungsnachweis“ bestehend aus Frau Voß, Herrn Höfner und Herrn Dr. Vehling als Ansprechpartner bei eventuell nötigen Hilfestellungen für die Institutionen behilflich sei.

 

Herr Dr. Vehling erläuterte, dass die Ratsmitglieder nicht die Aufgaben der Verwaltung übernehmen könnten. Aus seiner Sicht sei die Prüfung der Anträge und dahingehende Hilfestellung bei Ausfüllen eben dieser Anträge Aufgabe der Verwaltung.

 

Frau Fronia machte deutlich, dass eine Unterscheidung von Zuwendungsfähigen und Nichtzuwendungsfähigen Projektkosten im Vorfeld eines Projektes zumeist schwierig sei.

 

Auch Frau Wieker hob hervor, dass die Erstellung von Finanzierungsanträgen eine große Herausforderung darstelle.

 

Frau Birgin stimmte Herrn Dr. Vehlings Bedenken zu und benannte die Verwaltung als Ansprechpartner zukünftiger Fragen bezüglich des Ausfüllens der Verwendungsnachweise.