Frau Wieker gab den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung einen ausführlichen Einblick in die Projekte des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses.

 

Der vorgestellte Antrag unterteilte sich auf die einzelnen Projekte Migrationsberatung, Mitarbeiter*innen für Sprachmittlung und Schulbegleitung, Ankommensklasse, Mutter und Kind Sprachkurs sowie das weitere Programm des Mehrgenerationenhauses.

 

Hierbei wurden auch die einzelnen angestellten Mitarbeiter*innen der einzelnen Projekte kurz vorgestellt. Viele weitere Mitarbeiter*innen seien als Honorarkräfte beschäftigt. Dies sei notwendig, um die Vielfalt der benötigten Sprachen abzudecken.

 

Der Bereich „Ankommensklasse“ beschäftige sich mit schulpflichtigen Kindern ohne deutsche Sprachkenntnisse. Die Kinder werden im Jahr vor der Einschulung im Bereich Bildung unterstützt.

Auf Nachfrage von Herrn Nijenhof erläuterte Frau Wieker, dass die im Antrag aufgeführte Summe von 9.000,00 € bis 30.000,00 € für Honorarkosten nicht vollständig durch die BuT - Fördermittel (Bildung und Teilhabe) abgedeckt sei. Hier werden auch andere Spenden und „Töpfe“ benötigt. Honorarkosten seien nicht genau bezifferbar, weil hierfür die jeweilige Anzahl der Kinder ausschlaggebend sei.

Frau Voß bat um Klärung, ob es sich bei der aufgeführten Personalstelle tatsächlich um eine/n Sozialpädagogin/en handele, da die dargestellte Gehaltseinstufung TVöD E8 dem widerspräche. Frau Wieker sagte eine Klärung zu.

In der Anlage 5 werden zudem die sonstigen verbindlichen Projekte des Mehrgenerationenhauses aufgeführt, wofür jedoch keine Finanzierung bei der Stadt beantragt werde. Hierbei handele es sich um freiwillige Leistungen.