Die Vorsitzende, Frau Birgin, eröffnete die Sitzung. Sie stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Frau Voß stellte einen Antrag auf Vertagung der Beschlussfassungen zu den Förderanträgen der TOPs 3 – 6 auf eine kurzfristig einzuberufende Sondersitzung. Durch die jeweiligen Institutionen erfolgte eine unterschiedliche Einreichung der Anträge. Insbesondere die Finanzierungspläne (zuwendungsfähige/ nicht zuwendungsfähige Projektkosten) seien teils unvollständig bis gar nicht ausgefüllt worden. Eine Vergleichbarkeit der Anträge sei so nicht gegeben.

 

Herr Dr. Vehling stimmte den Ausführungen von Frau Voß zu. An die Verwaltung richtete er die Frage, ob die beantragenden Institutionen im Vorfeld der heutigen Sitzung auf die unvollständig eingereichten Unterlagen hingewiesen worden seien.   

 

Herr Kugel erklärte, dass dies nicht geschehen sei. Es sei aufgefallen, dass die Vordrucke unterschiedlich ausgefüllt wurden, eine Nachbesserung sei nicht erbeten worden.

 

Herr Fleischmann wies noch einmal daraufhin, dass eine Entscheidungsfindung heute aus formalen Gründen nicht möglich sei.

 

Herr Kugel erläuterte, dass in der heutigen Sitzung eine Vorstellung der Förderanträge der Diakonie sowie des Seniorenrates erfolgen könne. 

 

Herr Nijenhof stellte fest, dass sich an dem Zustand der vorläufigen Haushaltsführung bis März des Jahres nichts ändern werde. Daher sei eine Vertagung der Beschlussfassung insoweit möglich, da keine Veränderung in der Zahlungswirksamkeit der Förderungsmittel eintrete.

 

Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung stimmten der Vorgehensweise zu.

 

Weiterhin erfragte Herr Nijenhof, ob die betroffenen Institutionen für den Beginn der geförderten Projekte / Maßnahmen auf eine heutige Beschlussfassung angewiesen seien.

 

Herr Kugel erläuterte, dass bereits bei der vergangenen Sitzung und im Vorfeld der heutigen Sitzung offenkundig gewesen sei, dass mit Blick auf die vorläufige Haushaltsführung im Januar kein zahlungswirksamer Beschluss erfolgen könne, vielmehr ginge es um Sicherheit für die antragsstellenden Institutionen.

 

Herr Dr. Vehling erfragte, ob die Verwaltung in Zukunft eingereichte Anträge auf Form und Vollständigkeit überprüfen werde.

 

Herr Kugel sagte eine künftige ausführlichere Prüfung eingereichter Unterlagen zu. 

 

Herr Braun erkundigte sich explizit nach Nachteilen für die beantragenden Institutionen bei einer heute ausbleibenden Beschlussfassung. Für ihn stelle sich zudem die Frage, bis wann spätestens eine Beschlussfassung erfolgen müsse, um eventuelle Zwischenfinanzierungen zu vermeiden.

 

Herr Kugel erläuterte, dass im Rahmen der noch folgenden Vorträge auf die geäußerten Fragestellunge eingegangen werden könne.

 

Frau Birgin ließ sodann über den Antrag von Frau Voß abstimmen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung stimmte diesem Antrag einstimmig zu.