Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 210.0000 € im Deckungskreis 0081 sowie den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 300.000 € im Deckungskreis 0082 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) zu.