Beschluss:
Herr Baxmann belehrte Herrn Alfred Brönnemann hinsichtlich der ihm nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Darüber hinaus verpflichtete er ihn gem. § 42 NGO, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Ratsvorsitzender Walter hieß Herrn Alfred Brönnemann anschließend als neues Ratsmitglied herzlich willkommen.