Herr Trappmann berichtete ausführlich anhand von Ansichtszeichnungen, Lageplänen und Fotografien über die Wünsche des neuen Betreibers, den im Bau befindlichen Anbau um ein weiteres Geschoss aufzustocken. Da es für diesen Bereich keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gebe, beurteile sich das Vorhaben nach den Maßgaben des § 34 BauGB. Da sich gegenüber der genehmigten Nutzung nur die Gebäudehöhe bzw. die Geschossigkeit ändere, wurde von Verwaltungsseite geprüft, ob sich das Vorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebung einfügt. Daneben sei es erforderlich, dass auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt würden.

Die Umgebung, so Herr Trappmann, sei durch überwiegend zweigeschossige, allerdings ältere Häuser mit höheren Etagen und steileren Dächern geprägt. Darüber hinaus befänden sich in einer Entfernung von ca. 30 bis 40 m die Mehrfamilienhäuser „Marris Mühlenweg 2, 2A, 2B und 2 C“, die deutlich höher als der geplante dreigeschossige Anbau wären. Der Anbau des Seniorenheims "Helenenhof" weise  nach der Aufstockung eine Firsthöhe von 10,73 m auf. Dies werde allerdings durch die Tatsache relativiert, dass der Anbau auf einem „Hügel“ errichtet werde und außerdem durch seine Form ohnehin schon sehr lang und massiv wirke.

Um diese Wirkung aufzufangen habe man darauf gedrungen, die Aufstockung nicht durch ein Geschoss in voller Höhe, sondern durch ein niedrigeres Geschoss mit Kniestock und Gauben vorzunehmen.

Nach Aussage des beauftragten Architekten sei diese Bauweise auch in Seniorenheimen umsetzbar. Im Ergebnis, so Herr Trappmann sei festzustellen, dass die Verwaltung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und des Einfügens des Baukörpers in die vorhandene Umgebung keine Ablehnung formulieren könne.

Herr Trappmann fügte hinzu, dass unabhängig von dieser Einschätzung ein entsprechender neuer Bauantrag zu stellen und durch die Verwaltung in den Punkten Brandschutz, Hygiene und Abstandsflächen geprüft werden müsse.

 

In der anschließenden Diskussion äußerte Frau Weilert-Penk sich kritisch hinsichtlich der Vorgehensweise des Betreibers, da dem Bauausschuss nunmehr nichts anderes bleibe als zuzustimmen. Dies beruhe insbesondere darauf, dass kein entsprechender B-Plan vorliege, und man somit nicht in der Lage sei, sich darauf zu beziehen.

Frau Leykum sah das Vorhaben weniger aus baurechtlicher als aus sozialer Sicht als bedenklich an, da ein Heim dieser Größe sehr an eine "Seniorenabfertigung" erinnere. Zudem habe sie bereits mehrfach kritisiert, dass die für die jeweiligen Etagen vorgesehenen Versammlungsräume einfach zu klein seien.

Herr Obst sah dies als Folge der Privatisierung. Es sei selbstverständlich, dass ein privater Betreiber nicht nur soziale Aspekte gelten lasse.

Hinsichtlich des Baukörpers könne man aus baurechtlichen Aspekten nichts einwenden. Fraglich sei nur, ob in dem dahinter liegenden Querriegel weiterhin Bewohner untergebracht würden und wie sich die Belichtung und Besonnung dieser Zimmer verändere.

Herr Trappmann antwortete darauf, dass die Erhöhung um 2,30 m keine erhebliche Verschlechterung der Situation bedinge. Die Belichtungssituation werde sich durch die Aufstocken geringfügig verschlechtern. Sofern der Baukörper jedoch die nach der Niedersächsischen Bauordnung erforderlichen Abstandsflächen einhalte, könne man hiergegen nichts einwenden.

Herr Hunze sprach sich ebenfalls für die Gestattung der Aufstockung aus. Die damit verbundenen sozialen Aspekte müssten auf einer anderen Ebene geklärt werden.

Herr Fleischmann stellte fest, dass die schlechten Wohnbedingungen und die schlechte Pflegequalität allein auf die von der politischen Mehrheit gewollte Privatisierung zurückzuführen sei.

Herr Schulz gab zu bedenken, dass die Änderung von 2-Bett-Zimmern in 1-Bett-Zimmer durchaus eine Verbesserung der Wohnqualität zur Folge habe.

Frau Weilert-Penk regte an, über die Möglichkeiten, die Freiflächengestaltung zu verbessern, nachzudenken.

Bürgermeister Baxmann vertrat die Auffassung, dass es zu keiner Diskussion in dieser Form gekommen wäre, wenn der Betreiber von vornherein einen dreigeschossigen Anbau vorgesehen hätte. Zudem hätte dieser bisher gezeigt, dass er für eine durchaus anspruchsvolle Altenpflege stehe.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig der Aufstockung des beabsichtigten Anbaus in der dargestellten Form unter der Voraussetzung der Verbesserung der Freiflächengestaltung zu.