Der Rat fasste bei 22
Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen folgenden
Beschluss:
Gem. § 58 Abs. 1 Ziff. 9
NKomVG wird das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 in
der sich aus der Anlage zum Originalprotokoll ergebenden Fassung beschlossen.