Ratsmitglied Fleischmann teilte mit, dass er im Gegensatz zu den übrigen Mitgliedern des Rates nichts gegen die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes auf dem Gelände der Raiffeisenwarengenossenschaft einzuwenden habe. Würde man der Absicht des Eigentümers folgen, erhielte die Bevölkerung der Nord-Ost-Stadt nicht nur einen dringend benötigten Lebensmittelmarkt, sondern zusätzlich auch eine Drogerie und einen Getränkeabholmarkt.
Im Übrigen
sei dieser Standort auch bequem durch Bus und Bahn zu erreichen, so dass neben
der Schaffung des Angebotes auch eine umweltfreundliche Mobilität der
Bevölkerung gegeben sei. Da dieser Standort nicht nennenswert weit entfernt von
dem von der Verwaltung favorisierten Standort in der Sorgenser Straße gelegen
sei, sei ein nennenswerter Abfluss von Kaufkraft aus der Innenstadt nicht zu
befürchten. Er verwies darauf, dass bereits schon jetzt aus den Bereichen der
Scharnhorststraße und der umliegenden Straßenbereiche die Brücke über die Bahn
als Verbindungsweg zum Einkaufen in der Weststadt (Plus/E-Center) genutzt
werde, um den täglichen Bedarf zu decken. Letztendlich würden bei der Favorisierung
des Standortes Raiffeisenstraße diese Käuferströme wieder in den Kernbereich
der Stadt zurückkehren. Er werde daher aus diesen
Gründen sowohl die Vorlage 2007 0266 des Tagesordnungspunktes
15 als auch die dazugehörende Veränderungssperre unter dem Tagesordnungspunkt
16 - Vorlage 2007 0262 - ablehnen.
Ratsmitglied Hunze
erklärte, dass aus seiner Sicht das Raiffeisengelände unter den gleichen
Aspekten betrachtet werden müsse wie etwa das Zuckerfabrikgelände in Lehrte.
Hier sei es dringend notwendig, eine sinnvolle Entwicklung dieses Geländes auch
unter dem Gesichtspunkt der zentralen Lage durchzuführen. Es komme auf die
planerische Umsetzung an, wobei es das Ziel sein müsse, gemeinsam mit den
Eigentümern eine optimale Gestaltung für die Stadt Burgdorf zu realisieren.
Ratsmitglied Zielonka ergänzte
die Ausführungen von Herrn Hunze dahingehend, dass es nicht darum gehe, auf dem
Gelände der Raiffeisenwarengenossenschaft einen Einzelhandel gänzlich zu
verhindern. So sei den Vertretern der Raiffeisenwarengenossenschaft im Rahmen
einer Bauausschusssitzung angeboten worden, in Gesprächen mit der Stadt für das
gesamte Gebiet zu einer städtebaulich überzeugenden Gesamtkonzeption zu kommen.
Dies müsse auch nicht bedeuten, dass dieses Konzept sogleich komplett abgearbeitet
werden müsse. Es seien auch Teilschritte denkbar, wobei diese durchaus mit den
zeitlichen Vorstellungen der Raiffeisenwarengenossenschaft übereinstimmen
könnten mit dem Ziel, das jetzt zur Disposition stehende Teilstück einer
städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Hier handele es sich aus
städtebaulicher Sicht für die weitere Entwicklung der Stadt Burgdorf um eine
sehr wichtige Fläche. Die Raiffeisenwarengenossenschaft verfolge -
verständlicherweise - das Ziel einer Gewinnmaximierung bei der Verwertung der
Fläche. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne nicht gesagt werden, dass diese
Zielvorstellung der Raiffeisenwarengenossenschaft den insgesamt zu
berücksichtigenden städtebaulichen Entwicklungsplänen entspreche.
Berücksichtigt werden müsse das zuvor beschlossene kommunale
Einzelhandelskonzept, wobei die Einbindung nur erfolgen könne, wenn der
Bebauungsplan in diesem Sinne geändert werde. Dies sei nur über die zu
beschließende Veränderungssperre möglich.
Bei einer Gegenstimme und 32 Ja-Stimmen fasste der Rat den
zu Ziffer 3 der Vorlage 2007 0266
formulierten Beschluss.