Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Ratsmitglied Fleischmann teilte mit, dass er im Gegensatz zu den übrigen Mitgliedern des Rates nichts gegen die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes auf dem Gelände der Raiffeisenwarengenossenschaft einzuwenden habe. Würde man der Absicht des Eigentümers folgen, erhielte die Bevölkerung der Nord-Ost-Stadt nicht nur einen dringend benötigten Lebensmittelmarkt, sondern zusätzlich auch eine Drogerie und einen Getränkeabholmarkt.

 

Im Übrigen sei dieser Standort auch bequem durch Bus und Bahn zu erreichen, so dass neben der Schaffung des Angebotes auch eine umweltfreundliche Mobilität der Bevölkerung gegeben sei. Da dieser Standort nicht nennenswert weit entfernt von dem von der Verwaltung favorisierten Standort in der Sorgenser Straße gelegen sei, sei ein nennenswerter Abfluss von Kaufkraft aus der Innenstadt nicht zu befürchten. Er verwies darauf, dass bereits schon jetzt aus den Bereichen der Scharnhorststraße und der umliegenden Straßenbereiche die Brücke über die Bahn als Verbindungsweg zum Einkaufen in der Weststadt (Plus/E-Center) genutzt werde, um den täglichen Bedarf zu decken. Letztendlich würden bei der Favorisierung des Standortes Raiffeisenstraße diese Käuferströme wieder in den Kernbereich der Stadt zurückkehren. Er werde daher aus diesen Gründen sowohl die Vorlage 2007 0266 des Tagesordnungspunktes 15 als auch die dazugehörende Veränderungssperre unter dem Tagesordnungspunkt 16 - Vorlage 2007 0262 - ablehnen.

 

Ratsmitglied Hunze erklärte, dass aus seiner Sicht das Raiffeisengelände unter den gleichen Aspekten betrachtet werden müsse wie etwa das Zuckerfabrikgelände in Lehrte. Hier sei es dringend notwendig, eine sinnvolle Entwicklung dieses Geländes auch unter dem Gesichtspunkt der zentralen Lage durchzuführen. Es komme auf die planerische Umsetzung an, wobei es das Ziel sein müsse, gemeinsam mit den Eigentümern eine optimale Gestaltung für die Stadt Burgdorf zu realisieren.

 

Ratsmitglied Zielonka ergänzte die Ausführungen von Herrn Hunze dahingehend, dass es nicht darum gehe, auf dem Gelände der Raiffeisenwarengenossenschaft einen Einzelhandel gänzlich zu verhindern. So sei den Vertretern der Raiffeisenwarengenossenschaft im Rahmen einer Bauausschusssitzung angeboten worden, in Gesprächen mit der Stadt für das gesamte Gebiet zu einer städtebaulich überzeugenden Gesamtkonzeption zu kommen. Dies müsse auch nicht bedeuten, dass dieses Konzept sogleich komplett abgearbeitet werden müsse. Es seien auch Teilschritte denkbar, wobei diese durchaus mit den zeitlichen Vorstellungen der Raiffeisenwarengenossenschaft übereinstimmen könnten mit dem Ziel, das jetzt zur Disposition stehende Teilstück einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Hier handele es sich aus städtebaulicher Sicht für die weitere Entwicklung der Stadt Burgdorf um eine sehr wichtige Fläche. Die Raiffeisenwarengenossenschaft verfolge - verständlicherweise - das Ziel einer Gewinnmaximierung bei der Verwertung der Fläche. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne nicht gesagt werden, dass diese Zielvorstellung der Raiffeisenwarengenossenschaft den insgesamt zu berücksichtigenden städtebaulichen Entwicklungsplänen entspreche. Berücksichtigt werden müsse das zuvor beschlossene kommunale Einzelhandelskonzept, wobei die Einbindung nur erfolgen könne, wenn der Bebauungsplan in diesem Sinne geändert werde. Dies sei nur über die zu beschließende Veränderungssperre möglich.

 

Bei einer Gegenstimme und 32 Ja-Stimmen fasste der Rat den zu Ziffer 3 der Vorlage 2007  0266 formulierten Beschluss.