Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten fasste einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2023 und 2024 in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung 2023/2024 ergibt, beschlossen. Zur Haushaltssicherung wurde einstimmig folgende Maßnahme empfohlen:

 

Als 1. Schritt werden ab dem Jahr 2024 die durch jährliche Tarifsteigerungen auflaufenden zusätzlichen Personalkosten (3 % jährlich) eingespart. Dieses erfolgt durch Aufgabenkritik und Arbeitsplatzuntersuchungen.

 

Der Rat nimmt den Haushaltssicherungsbericht 2021 sowie die Liste der freiwilligen Leistungen zur Kenntnis.

 


Lt. Herrn Sieke sollte die Verwaltung beauftragt werden, in den nächsten zwei Jahren 50 Stellen einzusparen (2,75 Millionen Personalkosten). Er vermisse Vorgaben der Verwaltung mit einer entsprechenden Aufgabenkritik.

Herr Nijenhof wies darauf hin, dass 50 Stellen sehr schwer einzusparen und dass Aufgaben an die Region Hannover abgegeben worden sind. Es wäre zu überprüfen, ob Arbeitsplätze durch die Digitalisierung abgebaut werden können. Die Verwaltung sollte die Aufgabenüberprüfung ohne externe Dienstleister durchführen, da diese Kosten wieder refinanziert werden müssen.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Vehling bestätigte Herr Hammermeister, dass es im nächsten Jahr einen Antrag beim Land Niedersachsen auf Bedarfszuweisungen geben werde. Die Stadt Burgdorf müsse aber ihre eigenen konkreten Einsparungen benennen und entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Herr Dr. Vehling erklärte, dass er nicht mit Herrn Pollehn übereinstimme, den Jugend- bzw. Sozialbereich aus einem Gesamtkonzept herauszunehmen.

 

In einer kurzen Sitzungsunterbrechung haben sich dann lt. Herrn Hinz alle anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten einstimmig darauf geeinigt, dass die Verwaltung als ersten Schritt ab dem Jahr 2024 die Tarifsteigerung von drei Prozent durch Personalkosteneinsparung in die Haushaltssicherung einsetzen soll.