Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Zukünftig soll ein konsolidierender Gesamtabschluss
aufgestellt werden.
Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 128 Abs. 4 S. 4 NKomVG für die Jahre 2012 bis 2020 auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses zu verzichten.
Herr Dr. Vehling bat um eine Abstimmung über einen zukünftigen konsolidierenden Gesamtabschluss.