Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Zukünftig soll ein konsolidierender Gesamtabschluss aufgestellt werden.

 

 

Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gem. § 128 Abs. 4 S. 4 NKomVG für die Jahre 2012 bis 2020 auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses zu verzichten.


Herr Dr. Vehling bat um eine Abstimmung über einen zukünftigen konsolidierenden Gesamtabschluss.