Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf wird in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. BV 2022 0319 ergebenden (und dem Originalprotokoll als Anlage A beigefügten) Fassung erlassen.


Herr Nijenhof verwies auf seinen Antrag aus dem Jahr 2020, der die Verbesserung der Brandschutzsicherung zum Ziel hatte und bisher noch nicht umgesetzt worden sei. Dennoch werde er der Satzung zustimmen.

 

Herr Kugel erklärte, dass eine Arbeitsgruppe gegründet werden solle, die eine umfassende Änderung der Satzung inklusive verbesserter Brandschutzsicherung erarbeite.