Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Gersemann begrüßt die beiden Burgdorfer Kindertagespflegepersonen, Herrn Henne und Herrn Lachmann.

 

Herr Henne und Herr Lachmann stellen die wesentlichen Punkte des Forderungspapiers der „Berufsvereinigung Kindertagespflege“ mittels einer Power-Point-Präsentation vor, die in der Anlage 4 dem Protokoll beigefügt ist. Beide Herren betätigten sich neben ihrer Arbeit als Tagespflegepersonen ehrenamtlich für die Vereinigung.

 

Herr Nijenhof erkundigt sich, wer den Wert für die Sachkostenpauschale festlege. Dieser sei von 2009 mit 1,74 € auf heute 1,95 € gestiegen. Außerdem möchte er wissen, was mit „kurzen Abwesenheitszeiten bis zu 4 Wochen“ gemeint sei.

 

Antwort über Protokoll:

Der Wert von 1,95 € für Sachkosten pro Stunde und Kind wurde per Satzung von der Stadt Burgdorf festgelegt. Im regionalen Vergleich zeigt sich, dass sich der Wert für die Sachkosten in einem üblichen Rahmen bewegt (beispielhaft seien Uetze mit 1,74 € und Lehrte mit 2,00 € genannt).

 

Herr Henne erläutert, dass die Kinder nicht aus dem Tagespflegeverhältnis herausgenommen würden, wenn die Eltern das Kind bis zu 4 Wochen nicht in die Tagespflege bringen würden, z.B. bei Urlaub o.ä.

 

Herr Nijenhof ist der Ansicht, dass die Politik hier nachsteuern müsse. Abhängig Beschäftigte hätten von der Energiepauschale in Höhe von 300,00 € profitiert. Dies müsse auch für die Kindertagespflegepersonen gelten.

 

Frau Böhm teilt mit, dass sie sämtliche Kindertagespflegepersonen mithilfe eines Links informiert habe, wie sie diesen Zuschuss ebenfalls vom Finanzamt erhalten könnten. Es gäbe hier eine andere Regelung für Selbständige, die stattdessen in einem Quartal weniger Steuern zu zahlen gehabt hätten.

 

Herr Nijenhof hält einen Betrag von 50,00 € pro Monat und Kind als Kompensat für erhöhte Energiekosten für angemessen.

 

Herr Kugel sichert zu, für die nächste Sitzung des Ausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten des Forderungspapiers zu erstellen.

 

Herr Hinz bekräftigt, dass die aktuelle Situation auch die Kindertagespflegepersonen vor enorme Herausforderungen stelle. Er fragt, wie dies in anderen Kommunen gehandhabt werde.

 

Herr Henne berichtet, dass die Stadt Delmenhorst die Sachkostenpauschale auf 3,20 € angehoben habe. Die Energiepauschale werde noch nicht einheitlich angepasst, hier gebe es noch Diskussionsbedarf.

 

Frau Meinig stellt klar, dass es sich um ein vielschichtiges Forderungspapier handele. Sie würde gern wissen, ob bei einer Spitzabrechnung die Zahlung für die Tagespflegeperson bei Abwesenheit von Kindern gekürzt werde.

 

Herr Henne erwidert, dass bei Spitzabrechnung tatsächlich eine Kürzung erfolge, wenn z.B. Kinder eine halbe Stunde früher abgeholt würden. Die Tätigkeit lohne sich dann nicht mehr für die Tagespflegepersonen. Derzeit würden die Leistungen pauschal abgerechnet, so dass keine Kürzung erfolge.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Abrechnung mit den Tagespflegepersonen erfolgt aus Verwaltungsvereinfachungsgründen bereits seit mehreren Jahren als Pauschalabrechnung. Eine Änderung ist nicht vorgesehen.

 

Herr Nijenhof kritisiert, dass die selbständige Tätigkeit der Kindertagespflegepersonen eher einer Arbeitnehmertätigkeit ähnele. Es gäbe viele Vorschriften und beispielsweise keine Ansprüche bei Urlaubs- und Krankheitszeiten.

 

Frau Gersemann bekräftigt abschließend, dass die Verwaltung sich zu den einzelnen Positionen Gedanken machen und entsprechende Vorschläge unterbreiten werde und diese dann in den Fraktionen zu beraten seien.