Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

     

 


Herr Dr. Vehling erkundigte sich, ob von der Stadt Burgdorf bereits Bedarfszuweisungen beantragt und diese im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt seien.

 

Herr Hammermeister erläuterte hierzu, dass die Voraussetzungen für Bedarfszuweisungen bisher nicht gegeben seien. Allerdings sei es auch nicht möglich, Bedarfszuweisungen in ein Haushaltssicherungskonzept aufzunehmen, wenn hierauf ein gesetzlicher Anspruch bestehe.

 

Herr Nijenhof beantragte als Haushaltssicherungsmaßnahme, die Vergnügungssteuer um 2% zu erhöhen, wenn dieses rechtlich möglich wäre.

 

Herr Dr. Vehling bemängelte, dass es nicht erkennbar sei, dass alle Möglichkeiten zur Ertragsverbesserung ausgenutzt worden seien. Weiterhin sei nicht erkennbar, wie der Haushaltsausgleich erreicht werden und Schulden abgebaut werden können. Insofern müsse beim Haushaltssicherungskonzept noch nachgebessert werden.

 

Herr Hinz verwies auf den im Haushaltsbegleitantrag gestellten Antrag zur Optimierung der internen Prozesse mit dem Ziel der Personaleinsparung.

 

Hierzu erklärte Frau Raue, dass die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Prozessen langfristig dazu führen soll, auch Personalkosten einzusparen. Zur Untersuchung der Prozessoptimierung sei in der 1. Änderungsliste ein Ansatz von 50.000 € für einen externen Dienstleister eingestellt worden.