Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die in der Anlage aufgeführten Straßen und Wege werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr, wie in Anlage 1 dargestellt, gewidmet.

 


Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden