Sitzung: 29.11.2022 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2022 0356
Beschluss:
Die in der Anlage aufgeführten
Straßen und Wege werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)
als Gemeindestraßen für den öffentlichen Straßenverkehr, wie in Anlage 1
dargestellt, gewidmet.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden