Sitzung: 28.11.2022 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet
Vorlage: M 2022 0316
Herr Gawlik erklärte, dass man bei der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 30.06.2022 im Hallenfreibad Burgdorf, bei der diese Thematik erstmalig besprochen worden sei, darauf gedrängt habe, die rechtliche Grundlage für die Beschäftigung von Bundesfreiwilligendienstleistenden (in der Folge: Bufdi) im Rahmen des Schwimmunterrichts abzuklären und erfragte den diesbezüglichen Sachstand.
Herr Gundlach erklärte, dass zwischen den
Schulen und der DLRG ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden müsste, um
die Bufdis in Zusammenarbeit mit der DLRG beim Schwimmunterricht einsetzen zu
können. Die Frage der Haftung sei noch nicht abschließend geklärt.
Herr Blumenstein teilte mit, dass die Astrid-Lindgren-Grundschule
bereits 2 Bufdis beschäftige, die bislang über den schuleigenen Etat für
pädagogische Mitarbeitende bezahlt würden. Diese würden bislang in erster Linie
für den OGS-Unterricht eingesetzt, könnten später jedoch ebenfalls beim
Schwimmunterricht eingesetzt werden.
Herr Kugel erklärte, dass der Bedarf ersichtlich sei. Der
Kooperationsvertrag solle ausschließlich zwischen dem Land Niedersachsen
(vertreten durch die Schulen) und der DLRG geschlossen werden; der Beitrag der
Stadt Burgdorf würde ausschließlich in der Auszahlung der Mittel direkt an die
DLRG bestehen.
Frau Paul verwies nochmals auf die noch ausstehende Klärung der
rechtlichen Grundlagen. Herr Kugel
erklärte, dass diese seitens der Schulen bzw. der DLRG zu eruieren seien.
Frau Gersemann unterstrich nochmals die Bedeutung einer Schwimmfähigkeit
bei Kindern und Jugendlichen und plädierte dafür, sofort nach
Wiederinbetriebnahme des Burgdorfer Hallenfreibades mit dem bufdi-gestützten
Schwimmunterricht zu starten. Kommunalpolitik und Verwaltung müssten an einem
Strang ziehen, die erforderlichen Mittel sollten über den Haushalt zur
Verfügung gestellt werden. Zudem solle unbedingt versucht werden, die Personen
nach ihrer Zeit als Bufdi als Ehrenamtliche bei der DLRG zu halten. Weiterhin
erklärte Frau Gersemann, dass sie
erst aus der Zeitung (Bericht im Anzeiger für Burgdorf und Uetze vom
26.11.2022) von den voraussichtlichen Verzögerungen und Kostensteigerungen bei
der Sanierung des Hallenfreibades erfahren habe. Hier wünsche sie sich eine
deutlich bessere Kommunikation, die die Information der Politik mit einbeziehe.
Herr Fleischmann bekräftigte seine Forderung, den Neubau der
Gudrun-Pausewang-Grundschule schnellstmöglich und inkl. eines
Lehrschwimmbeckens durchzuführen, welches in der Folge auch durch andere
Schulen genutzt werden könnte.
Herr Köneke erkundigte sich, ab welchem Alter Kinder schwimmen können
sollten. Herr Blumenstein erklärte,
dass Kinder seiner Ansicht nach spätestens bis zur 3. Klasse das Schwimmen
erlernt haben sollten, da dies das Alter sei, in dem sie für gewöhnlich selbständiger
würden und auch ohne Familie, dafür mit Freunden, schwimmen gehen würden.