Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Herr Gawlik erklärte, dass man bei der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 30.06.2022 im Hallenfreibad Burgdorf, bei der diese Thematik erstmalig besprochen worden sei, darauf gedrängt habe, die rechtliche Grundlage für die Beschäftigung von Bundesfreiwilligendienstleistenden (in der Folge: Bufdi) im Rahmen des Schwimmunterrichts abzuklären und erfragte den diesbezüglichen Sachstand.

 

Herr Gundlach erklärte, dass zwischen den Schulen und der DLRG ein Kooperationsvertrag abgeschlossen werden müsste, um die Bufdis in Zusammenarbeit mit der DLRG beim Schwimmunterricht einsetzen zu können. Die Frage der Haftung sei noch nicht abschließend geklärt.

 

Herr Blumenstein teilte mit, dass die Astrid-Lindgren-Grundschule bereits 2 Bufdis beschäftige, die bislang über den schuleigenen Etat für pädagogische Mitarbeitende bezahlt würden. Diese würden bislang in erster Linie für den OGS-Unterricht eingesetzt, könnten später jedoch ebenfalls beim Schwimmunterricht eingesetzt werden.

 

Herr Kugel erklärte, dass der Bedarf ersichtlich sei. Der Kooperationsvertrag solle ausschließlich zwischen dem Land Niedersachsen (vertreten durch die Schulen) und der DLRG geschlossen werden; der Beitrag der Stadt Burgdorf würde ausschließlich in der Auszahlung der Mittel direkt an die DLRG bestehen.

 

Frau Paul verwies nochmals auf die noch ausstehende Klärung der rechtlichen Grundlagen. Herr Kugel erklärte, dass diese seitens der Schulen bzw. der DLRG zu eruieren seien.

 

Frau Gersemann unterstrich nochmals die Bedeutung einer Schwimmfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen und plädierte dafür, sofort nach Wiederinbetriebnahme des Burgdorfer Hallenfreibades mit dem bufdi-gestützten Schwimmunterricht zu starten. Kommunalpolitik und Verwaltung müssten an einem Strang ziehen, die erforderlichen Mittel sollten über den Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Zudem solle unbedingt versucht werden, die Personen nach ihrer Zeit als Bufdi als Ehrenamtliche bei der DLRG zu halten. Weiterhin erklärte Frau Gersemann, dass sie erst aus der Zeitung (Bericht im Anzeiger für Burgdorf und Uetze vom 26.11.2022) von den voraussichtlichen Verzögerungen und Kostensteigerungen bei der Sanierung des Hallenfreibades erfahren habe. Hier wünsche sie sich eine deutlich bessere Kommunikation, die die Information der Politik mit einbeziehe.

 

Herr Fleischmann bekräftigte seine Forderung, den Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule schnellstmöglich und inkl. eines Lehrschwimmbeckens durchzuführen, welches in der Folge auch durch andere Schulen genutzt werden könnte.

 

Herr Köneke erkundigte sich, ab welchem Alter Kinder schwimmen können sollten. Herr Blumenstein erklärte, dass Kinder seiner Ansicht nach spätestens bis zur 3. Klasse das Schwimmen erlernt haben sollten, da dies das Alter sei, in dem sie für gewöhnlich selbständiger würden und auch ohne Familie, dafür mit Freunden, schwimmen gehen würden.