Sitzung: 28.11.2022 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet
Vorlage: BV 2022 0320/1
Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 10.1 wurden gemeinsam behandelt.
Herr Kugel erläuterte, dass der Doppelhaushalt 2023/2024 im Oktober
2022 eingebracht worden sei. Insgesamt ergäben sich ca. 25% mehr Ausgaben als
Einnahmen, so dass man über keinen finanziellen Handlungsspielraum verfüge.
Aufgrund einiger noch nicht endgültig feststehender Zahlen gehe er davon aus,
dass in der zweiten Jahreshälfte 2023 ein Nachtragshaushalt notwendig sein
werde.
Frau Makoweckyj gab einen kurzen Einblick in die Haushaltsmittelanmeldungen für den
Schul- und Sportbereich:
Das Budget der Schulen sei aufgrund
steigender Schülerzahlen angehoben worden. Aufgrund der Inflation sei der
Pro-Kopf-Betrag leicht erhöht worden. Dennoch ergäbe sich im Budget der Schulen
eine Minderung, da die bislang darin enthaltenen IT-Kosten nun über ein
gesondertes Konto außerhalb des Schulbudgets abgerechnet würden.
Die
Ganztagsmittel bei den weiterführenden Schulen seien mit ca. 30.000 €
gleichgeblieben. Beim Ganztagszuschuss, u. a. für die Grundschule Burgdorf,
habe es jedoch eine Erhöhung gegeben, da hier schon über einen längeren
Zeitraum die Zahl der Teilnehmenden gestiegen sei (sogar mehr TN als vor
Corona). Knapp 80% der Grundschülerinnen und –schüler (knapp über 1.000) nähmen
am Ganztag teil.
Die
Ausstattungswünsche der Schulen seien nach Absprache mit den Schulen angemeldet
worden. Einige Anschaffungskosten seien dabei auf zwei Haushaltsjahre
aufgeteilt worden. Jährlich sei ein Klassensatz Mobiliar aufgenommen worden, da
in vielen Schulen altes, abgängiges Mobiliar vorhanden sei.
Die
für den Neubau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule für 2024 angemeldeten
Ausstattungskosten seien im engen Austausch mit der Schule aufgestellt worden
und enthalten auch die Umzugskosten; derzeit sei geplant, den gesamten Umzug
mit einem Umzugsunternehmen durchzuführen.
Bei
der Sportförderung von 50.000 € insgesamt sei die Aufteilung so festgelegt
worden, dass 5.000 € für Beschaffungen zur Verfügung stünden, die restlichen
45.000 € für Baumaßnahmen am oder auf dem Vereinsgelände. Für 2023 lägen
bereits zwei Anträge vor.
Herr Kugel ging nochmals auf die Kosten für die
Bezuschussung der für den Schwimmunterricht gewünschten 5 Bufdis in Höhe von
17.850 € ein und schlug vor, diesen Betrag (auf volle 100 € gerundet) über die
Änderungsliste anzumelden. Diesem Vorschlag wurde seitens des Ausschusses einstimmig gefolgt.
Herr Köneke bemängelte, dass bei den Schulen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in teilweise erheblicher Höhe
veranschlagt seien, zu denen sich keine weiteren Angaben befänden; eine
Aufschlüsselung würde hier für Transparenz sorgen. Herr Kugel sagte zu, dies für die Zukunft anzuregen, um zukünftige
Entwürfe transparenter zu gestalten.
Herr Fleischmann erkundigte sich, was die bei der
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule im Investitionsprogramm für 2023 angegebene
Summe von 35,5 Mio. € (Auszahlungen für Baumaßnahmen RBG) beinhalte. Herr Marsch erklärte, dass es sich um
reine Baukosten handele, die 2023 zur Auszahlung kommen würden.
Herr Gawlik erkundigte sich, welche Positionen in
der im Investitionsprogramm für 2024 aufgeführten "Erstausstattung
Neubau" der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule in Höhe von 4,6 Mio. €
enthalten seien und bat um entsprechende Aufschlüsselung. Herr Kugel sagte zu, diese Aufschlüsselung bis zum Beschluss des
Haushaltes aufzubereiten.
Frau Gersemann dankte der Verwaltung für die
Beantwortung von Fragestellungen im Rahmen der kürzlich stattgefundenen
Klausurtagung.
Herr Gawlik erkundigte sich, warum für den Neubau
der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule über den Stellenplan für 2024 weitere
Hausmeisterstellen angemeldet worden seien. Herr Marsch erklärte hierzu, dass es im Zuge des Umzugs der RBG zu
einer erheblichen Erweiterung der Schulflächen kommen werde und daher mehr
Hausmeisterstellen erforderlich werden würden.
Herr Braun erinnerte an die Sitzung des
Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 30.08.2022, in dessen Rahmen der
Schulsozialarbeiter der RBG, Herr Otto, sich und seine Arbeit vorgestellt hatte
und erkundigte sich nach der Möglichkeit, eine weitere Stelle einzurichten. Herr Kugel erklärte, dass die
Schulsozialarbeit Aufgabe des Landes sei. Seitens der Verwaltung sei es aus
finanziellen Gründen nicht zu empfehlen, die Kosten für eine weitere
Sozialarbeiterstelle zu übernehmen. Frau
Gersemann erinnerte daran, dass die Quote der attestpflichtigen
Schülerinnen und Schüler, die der Schule nicht aus körperlichen Gründen
fernblieben würden, an der RBG mit 7,2 % über dem Landesdurchschnitt von 5 %
liege. Auch aus diesem Grunde spreche sich die SPD-Fraktion für eine
Erweiterung der Schulsozialarbeit aus und beantrage, die Schulsozialarbeit an
der RBG um weitere 9 Stunden wöchentlich aufzustocken. Frau Thieleking erklärte, dass eine Aufstockung der Stunden seitens
der Elternschaft sehr begrüßt werden würde. Herr Kugel erklärte, dass dies die Beantragung einer zusätzlichen ¼
Stelle bedeuten würde. Herr Fleischmann
erklärte, dass das von Herrn Kugel vorgebrachte Kostenargument seine
Berechtigung habe, dass eine erweiterte Schulsozialarbeit der Stadt Burgdorf
langfristig jedoch Folgekosten (Jugendamt) erspare. Daher unterstütze er den
Antrag der SPD-Fraktion. Herr Kugel
bestätigte die Bedeutung einer umfangreichen und guten Schulsozialarbeit,
verwies jedoch darauf, dass die Stadt nicht als Ausfallbürge für das Land
herhalten könne. Er bat die Ausschussmitglieder, sich mit der Bitte um
Aufstockung der Zuwendungen für die Schulsozialarbeit an die
Landtagsabgeordneten ihrer Parteien zu wenden. Herr Gawlik erkundigte sich danach, wie viele
Schulsozialarbeiterstellen es in Burgdorf insgesamt gebe. Herr Blumenstein teilte mit, dass Schulen mit mehr als 300 Schülerinnen und Schülern
Anspruch auf eine volle Schulsozialarbeiterstelle hätten, Schulen mit unter 300
Schülerinnen und Schülern auf 0,75 Stellen. Die "kleineren"
Grundschulen (Grundschule Otze und Waldschule Ramlingen-Ehlershausen) hätten
Anspruch auf 0,5 Stellen. Einige dieser Stellen seien aktuell jedoch nicht
besetzt. Herr Bierkamp erkundigte
sich, ob es an der RBG besondere Umstände wie Vandalismus oder auffälligen
Drogenmissbrauch gebe, die gerade dort eine Aufstockung der Stunden
erforderlich machen würden. Herr Pollehn
betonte, dass Drogenmissbrauch nicht automatisch zu Schulabsentismus führe und
stimmte Herrn Fleischmann insofern zu, als dass eine gute Schulsozialarbeit
Folgekosten für die Stadt erspare. Frau
Gersemann erklärte, dass ihres Wissens der Konsum von Alkohol und Nikotin
bei der Schülerschaft abgenommen, im Gegenzug der Medikamentenmissbrauch
aufgrund psychischer Belastung jedoch zugenommen habe. Herr Tameling widersprach dieser Einschätzung. Herr Blumenstein betonte die Bedeutung einer/eines direkt an der
Schule angesiedelten Sozialarbeiterin/s.
Herr Braun ließ über den SPD-Antrag um Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule um 9 Stunden wöchentlich (¼ Stelle) über den Stellenplan 2023 abstimmen. Der Antrag wurde mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen.