Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 10 und 10.1 wurden gemeinsam behandelt.

 

Herr Kugel erläuterte, dass der Doppelhaushalt 2023/2024 im Oktober 2022 eingebracht worden sei. Insgesamt ergäben sich ca. 25% mehr Ausgaben als Einnahmen, so dass man über keinen finanziellen Handlungsspielraum verfüge. Aufgrund einiger noch nicht endgültig feststehender Zahlen gehe er davon aus, dass in der zweiten Jahreshälfte 2023 ein Nachtragshaushalt notwendig sein werde.

 

Frau Makoweckyj gab einen kurzen Einblick in die Haushaltsmittelanmeldungen für den Schul- und Sportbereich:

 

Das Budget der Schulen sei aufgrund steigender Schülerzahlen angehoben worden. Aufgrund der Inflation sei der Pro-Kopf-Betrag leicht erhöht worden. Dennoch ergäbe sich im Budget der Schulen eine Minderung, da die bislang darin enthaltenen IT-Kosten nun über ein gesondertes Konto außerhalb des Schulbudgets abgerechnet würden.

 

Die Ganztagsmittel bei den weiterführenden Schulen seien mit ca. 30.000 € gleichgeblieben. Beim Ganztagszuschuss, u. a. für die Grundschule Burgdorf, habe es jedoch eine Erhöhung gegeben, da hier schon über einen längeren Zeitraum die Zahl der Teilnehmenden gestiegen sei (sogar mehr TN als vor Corona). Knapp 80% der Grundschülerinnen und –schüler (knapp über 1.000) nähmen am Ganztag teil.

 

Die Ausstattungswünsche der Schulen seien nach Absprache mit den Schulen angemeldet worden. Einige Anschaffungskosten seien dabei auf zwei Haushaltsjahre aufgeteilt worden. Jährlich sei ein Klassensatz Mobiliar aufgenommen worden, da in vielen Schulen altes, abgängiges Mobiliar vorhanden sei.

 

Die für den Neubau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule für 2024 angemeldeten Ausstattungskosten seien im engen Austausch mit der Schule aufgestellt worden und enthalten auch die Umzugskosten; derzeit sei geplant, den gesamten Umzug mit einem Umzugsunternehmen durchzuführen.

 

Bei der Sportförderung von 50.000 € insgesamt sei die Aufteilung so festgelegt worden, dass 5.000 € für Beschaffungen zur Verfügung stünden, die restlichen 45.000 € für Baumaßnahmen am oder auf dem Vereinsgelände. Für 2023 lägen bereits zwei Anträge vor.

 

Herr Kugel ging nochmals auf die Kosten für die Bezuschussung der für den Schwimmunterricht gewünschten 5 Bufdis in Höhe von 17.850 € ein und schlug vor, diesen Betrag (auf volle 100 € gerundet) über die Änderungsliste anzumelden. Diesem Vorschlag wurde seitens des Ausschusses einstimmig gefolgt.

 

Herr Köneke bemängelte, dass bei den Schulen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in teilweise erheblicher Höhe veranschlagt seien, zu denen sich keine weiteren Angaben befänden; eine Aufschlüsselung würde hier für Transparenz sorgen. Herr Kugel sagte zu, dies für die Zukunft anzuregen, um zukünftige Entwürfe transparenter zu gestalten.

 

Herr Fleischmann erkundigte sich, was die bei der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule im Investitionsprogramm für 2023 angegebene Summe von 35,5 Mio. € (Auszahlungen für Baumaßnahmen RBG) beinhalte. Herr Marsch erklärte, dass es sich um reine Baukosten handele, die 2023 zur Auszahlung kommen würden.

 

Herr Gawlik erkundigte sich, welche Positionen in der im Investitionsprogramm für 2024 aufgeführten "Erstausstattung Neubau" der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule in Höhe von 4,6 Mio. € enthalten seien und bat um entsprechende Aufschlüsselung. Herr Kugel sagte zu, diese Aufschlüsselung bis zum Beschluss des Haushaltes aufzubereiten.

 

Frau Gersemann dankte der Verwaltung für die Beantwortung von Fragestellungen im Rahmen der kürzlich stattgefundenen Klausurtagung.

 

Herr Gawlik erkundigte sich, warum für den Neubau der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule über den Stellenplan für 2024 weitere Hausmeisterstellen angemeldet worden seien. Herr Marsch erklärte hierzu, dass es im Zuge des Umzugs der RBG zu einer erheblichen Erweiterung der Schulflächen kommen werde und daher mehr Hausmeisterstellen erforderlich werden würden.

 

Herr Braun erinnerte an die Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 30.08.2022, in dessen Rahmen der Schulsozialarbeiter der RBG, Herr Otto, sich und seine Arbeit vorgestellt hatte und erkundigte sich nach der Möglichkeit, eine weitere Stelle einzurichten. Herr Kugel erklärte, dass die Schulsozialarbeit Aufgabe des Landes sei. Seitens der Verwaltung sei es aus finanziellen Gründen nicht zu empfehlen, die Kosten für eine weitere Sozialarbeiterstelle zu übernehmen. Frau Gersemann erinnerte daran, dass die Quote der attestpflichtigen Schülerinnen und Schüler, die der Schule nicht aus körperlichen Gründen fernblieben würden, an der RBG mit 7,2 % über dem Landesdurchschnitt von 5 % liege. Auch aus diesem Grunde spreche sich die SPD-Fraktion für eine Erweiterung der Schulsozialarbeit aus und beantrage, die Schulsozialarbeit an der RBG um weitere 9 Stunden wöchentlich aufzustocken. Frau Thieleking erklärte, dass eine Aufstockung der Stunden seitens der Elternschaft sehr begrüßt werden würde. Herr Kugel erklärte, dass dies die Beantragung einer zusätzlichen ¼ Stelle bedeuten würde. Herr Fleischmann erklärte, dass das von Herrn Kugel vorgebrachte Kostenargument seine Berechtigung habe, dass eine erweiterte Schulsozialarbeit der Stadt Burgdorf langfristig jedoch Folgekosten (Jugendamt) erspare. Daher unterstütze er den Antrag der SPD-Fraktion. Herr Kugel bestätigte die Bedeutung einer umfangreichen und guten Schulsozialarbeit, verwies jedoch darauf, dass die Stadt nicht als Ausfallbürge für das Land herhalten könne. Er bat die Ausschussmitglieder, sich mit der Bitte um Aufstockung der Zuwendungen für die Schulsozialarbeit an die Landtagsabgeordneten ihrer Parteien zu wenden. Herr Gawlik erkundigte sich danach, wie viele Schulsozialarbeiterstellen es in Burgdorf insgesamt gebe. Herr Blumenstein teilte mit, dass Schulen mit mehr als 300 Schülerinnen und Schülern Anspruch auf eine volle Schulsozialarbeiterstelle hätten, Schulen mit unter 300 Schülerinnen und Schülern auf 0,75 Stellen. Die "kleineren" Grundschulen (Grundschule Otze und Waldschule Ramlingen-Ehlershausen) hätten Anspruch auf 0,5 Stellen. Einige dieser Stellen seien aktuell jedoch nicht besetzt. Herr Bierkamp erkundigte sich, ob es an der RBG besondere Umstände wie Vandalismus oder auffälligen Drogenmissbrauch gebe, die gerade dort eine Aufstockung der Stunden erforderlich machen würden. Herr Pollehn betonte, dass Drogenmissbrauch nicht automatisch zu Schulabsentismus führe und stimmte Herrn Fleischmann insofern zu, als dass eine gute Schulsozialarbeit Folgekosten für die Stadt erspare. Frau Gersemann erklärte, dass ihres Wissens der Konsum von Alkohol und Nikotin bei der Schülerschaft abgenommen, im Gegenzug der Medikamentenmissbrauch aufgrund psychischer Belastung jedoch zugenommen habe. Herr Tameling widersprach dieser Einschätzung. Herr Blumenstein betonte die Bedeutung einer/eines direkt an der Schule angesiedelten Sozialarbeiterin/s.

 

Herr Braun ließ über den SPD-Antrag um Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule um 9 Stunden wöchentlich (¼ Stelle) über den Stellenplan 2023 abstimmen. Der Antrag wurde mit 9 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen angenommen.