Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Dem Ergebnis des Mediationsverfahrens zum Umgang mit der Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ in Wathlingen und der Grube „Niedersachsen-Riedel“ in Hänigsen (siehe Anlage, und zwar Punkt A. „Geeinte Positionen“, Kapitel III ab S. 4, und Punkt B. „Position Uetze und Burgdorf“, S. 15) wird zugestimmt.


Herr Brinkmann ging anhand der beigefügten Präsentation auf die Ergebnisse der Mediation ein. Die Präsentation ist aufgrund ihres Umfangs aus ökologischen Gründen lediglich im Bürgerinformationssystem unter www.burgdorf-ratsinfo/de/bi zu dieser Sitzung abrufbar sowie dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stadt Burgdorf habe sich insbesondere zum Thema Verkehr in das Verfahren eingebracht. Der Verkehrsfluss sei seitens der Kali und Salz K+S AG überwiegend nicht steuerbar. Durchschnittlich sei von 200 Fahrten je Werktag auszugehen, davon 70% (140 Fahrten) über Sorgensen und Dachtmissen. In den Wintermonaten sei die Belastung aufgrund der witterungsbedingt eingeschränkten Aktivitäten geringer, so dass die Belastung in den Sommermonaten die durchschnittlich angenommenen Fahrten deutlich übersteige. Planungsalternativen wurden im Rahmen des Mediationsverfahrens beraten, aber allesamt verworfen. Die Arbeit der letzten Monate bestand daher darin, Lösungen für eine möglichst geringe Belastung der betroffenen Orte zu erarbeiten.

 

Uetze bittet die Umsetzbarkeit der Verkehrsführung durch das FFH-Gebiet (Variante 3) ernsthaft zu prüfen. Erst wenn diese Verkehrsführung rechtlich ausgeschlossen sei, sei Uetze bereit, einer gleichwertigen Prüfung der Verkehrsführung über die Nord- und Südspange zuzustimmen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen habe zu erfolgen. Diese soll für die Entscheidung, ob die Verkehrsführung über die Nord- oder Südspange führe, ausschlaggebend sein.

 

Die Unterstützung Uetzes setze die Zustimmung der Ortsräte Otze und Ramlingen-Ehlershausen voraus.

 

Frau Meinig gab zu bedenken, dass sich die geforderten Prüfungen, insbesondere aufgrund ihrer zeitlichen Reihenfolge, über Jahre hinwegziehen. Die Prüfaufträge entfalten daher keine aufschiebende Wirkung für die Haldenabdeckung, eine Entlastung sei faktisch nicht zu erwarten.

 

Herr Brinkmann verdeutlichte, dass die Zustimmung zum Mediationsverfahren mit der Kenntnisnahme der Nichteinigung gleichzusetzen sei. Jede alternative Streckenführung werde sich über Jahre hinwegziehen.

 

Herr Nolte signalisierte grundsätzliche Zustimmung. Auszuschließen sei, dass die Planungen zur Verkehrsführung der Haldenabdeckung mit den Planungen zur Bahnunter- oder -überführung in Ehlershausen kollidieren. Der Verkehrsfluss sei insbesondere im Ortseingang aufgrund der Schrankenschließzeiten problematisch. Er bat daher den Kreuzungsbereich in Ehlershausen als Gefahrenpunkt aufzunehmen (vgl. III. Verkehr lfd. Nr. 6 des Abschlussdokumentes). Wenn Überlegungen in eine alternative Verkehrsführung umgesetzt werden können bat er zudem, den Radverkehr Richtung Adelheidsdorf mitzudenken.

 

Auf Nachfrage Herrn Raguses erläuterte Herr Brinkmann, dass der Prüfauftrag für die Verkehrsführung durch das FFH- und Naturschutzgebiet „Brand“ sowohl den Bahntransport, den Transport durch Förderbänder als auch die Herrichtung einer provisorischen Zufahrtsmöglichkeit für LKW umfasse.

 

Herr Meyer zeigte sich verärgert über das Ergebnis des Mediationsverfahrens. Die Gemeinden Uetze und Wathlingen hätten jahrelang von der Kalihalde profitiert. Unverständlich sei die fehlende Gesprächsbereitschaft insbesondere vor dem Hintergrund der verkehrlichen Auswirkungen für die beiden Ortsteile Sorgensen und Dachtmissen.