Beschluss:

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 4. Änderung der Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege - Kindertagespflegesatzung - vom 16.12.2021 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2022 0347 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.


Frau Ehmcke-Schaaf erläutert die Vorlage. Der Wunsch einer Neuberechnung wurde an die Abteilung herangetragen, da zu Beginn eines neuen Kita-Jahres oftmals sämtliche Ausfalltage bereits verbraucht seien. Für 2022 habe man eine Übergangslösung geschaffen, indem die Ausfalltage übertragbar seien.

 

Herr Henne ergänzt, dass die Schulferien nicht in jedem Jahr zur selben Zeit anständen, so dass der eigene Urlaub der Tagespflegepersonen leide.

 

Frau Meinig hält die Änderung der Satzung für absolut schlüssig. Für die Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätten würden diese Regelungen ebenfalls gelten.

 

Herr Nijenhof fordert eine Übertragung des Urlaubsanspruchs bis ins nächste Jahr für die Tagespflegepersonen. Er bemängelt die zu geringe Anzahl von Tagen, die für Urlaub, Krankheit und Fortbildungen zu nutzen sei. 30 Tage seien eindeutig zu wenig.

 

Herr Kugel erläutert, dass es sich um Ausfalltage handele und nicht um Urlaubstage.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung.

 

Einstimmig ergeht folgender empfehlender