Beschluss:

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf vom 30.04.2020 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2022 0345 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.

 


Frau Ehmcke-Schaaf erläutert die Vorlage und bekräftigt, dass die Änderung eine Transparenz der Abläufe steigere und komplizierte Vorgänge vermeide.

 

Herr Nijenhof lobt die beabsichtigte Satzungsänderung. Er könne jedoch eine Erstattung von 40 % nicht nachvollziehen, wenn es sich um einen nahezu hälftigen Ausfall der Betreuungstage (19-23 Tage) handele. Für ihn sei dies bei 10 Tagen eindeutig ein Erstattungstatbestand von 50 %.

 

Frau Ehmcke-Schaaf teilt mit, dass die Berechnungsgrundlage durch den ehemaligen Leiter des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Burgdorf ermittelt worden sei, indem er sich sämtliche Einrichtungen mit ihren jeweiligen Ausfallzeiten angesehen habe.

 

Herr Kugel ergänzt, dass es sich um pauschal ermittelte Mittelwert-Beträge handele, die bereits mit der Elternschaft abgestimmt seien.

 

Herr Hinz hält die Pauschale für eine faire Lösung auf allen Seiten, zumal jede Kindertagesstätte andere Ausfallzeiten habe.

 

Herr Freimann berichtet, dass die Eltern mit dieser Lösung gut umgehen könnten.

 

Herr Nijenhof kann sich der Lösung anschließen, obwohl sie nicht schlüssig und die Herangehensweise recht ungünstig sei.

 

Frau Gersemann bittet um Abstimmung.

 

Einstimmig ergeht folgender empfehlender