Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Kugel erläutert, dass für 2023 Erträgen von 76 Mio. Euro Aufwendungen von 97 Mio. Euro entgegenstünden, wodurch sich ein Minus von 21 Mio. Euro ergebe. Im Jahr 2024 stünden den Erträgen in Höhe von 77 Mio. Euro Aufwendungen in Höhe von 102 Mio. Euro gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 25 Mio. Euro ergebe. Aus diesem Grund werde derzeit das Haushaltskonsolidierungskonzept für den Doppelhaushalt 2023/24 erstellt. Es sei bereits absehbar, dass in 2023 ein Nachtragshaushalt wegen Investitionsausgaben sowie den Unwägbarkeiten in punkto Energiekosten zu erstellen sei.

 

Frau Ehmcke-Schaaf fügt hinzu, dass im Bereich der Kindertagesstätten keine Stellen im Überhang vorhanden seien. Lediglich eine vakante Stelle im Bereich der Kita-Verwaltung werde derzeit neu ausgeschrieben.

 

Herr Niemann teilt mit, dass im Bereich der Jugendhilfe durch die Reform des 8. Sozialgesetzbuches ab 2024 Ombudstellen im Jugendamt zu schaffen seien. Hierfür sei im Stellenplan eine Stelle für 2024 angemeldet worden. Ab 2028 würden alle geistig und körperlich behinderten Kinder und Jugendliche in die Jugendhilfe überführt; ggfs. geschehe dies bereits 2026/27. Die Kostenübernahme sei nicht abschließend geklärt.

 

Herr Kugel gibt an, dass es im Doppelhaushalt keine „Ausreißer“ gebe; dennoch sei eine Steigerung der Kosten zu erkennen.

 

Herr Nijenhof betont, dass der Ausschuss keine Abstimmung zu tätigen habe.

 

Der Ausschuss nimmt den Entwurf zur Haushaltssatzung 2023/24 zur Kenntnis.