Herr Brand stellte anhand einer Präsentation die Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht und damit die Auswirkungen auf die Stadt Burgdorf vor. (Die Präsentation ist aus ökologischen Gründen nur im Bürgerinformationssystem unter www.burgdorf-ratsinfo.de/bi zu dieser Sitzung abrufbar sowie dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt).

 

Herr Hinz bat um Mitteilung, wieviel Schulungsaufwand für die Mitarbeitenden der Verwaltung bisher entstanden sei bzw. noch entstehen werde.

 

Antwort über Protokoll:

Bisher haben ca. 10 Std. hausinterne Schulungen, - tlw. über Webex, tlw. in Präsenz - stattgefunden. Ab Dezember werden zielorientierte Schulungen der Fachabteilungen erfolgen. Die dort teilnehmenden Mitarbeitenden sollen dann in den Fachabteilungen als Multiplikatoren fungieren. Der erforderliche Aufwand hierfür kann noch nicht beziffert werden. Die Schulungen werden intern durch die Steuerfachstelle der Abteilung Finanzen und Steuern durchgeführt, so dass hierfür keine externen Kosten anfallen. Bei Bedarf steht die Steuerfachstelle auch für weitere notwendige Schulungen in der Zukunft zur Verfügung.

 

Zu der Frage von Herrn Hinz, ob es einen Katalog mit den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen für Kommunen gebe antwortete Herr Brand, dass zwischenzeitlich mehrere BMF-Schreiben zu entsprechenden Fragestellungen erschienen seien. Einen Katalog, der bei der Beurteilung der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen hinzugezogen werden könne, gebe es aber nicht.

 

Herr Hinz regte an, künftig auf den Produktblättern mit aufzunehmen, ob es sich um umsatzsteuerliche Leistungen des Produkts handele.