Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig für den Beschlussvorschlag zu 1.) der Vorlage Nr. 2007 0276.


Herr Brinkmann erläuterte eingangs Ziel und Inhalt des Spielplatzkonsolidierungskonzeptes. Der aufgrund dieses Konzeptes im Bereich des Ratskampes entbehrliche Spielplatz könne als Bauplatz vermarktet werden. Dies erfordere allerdings einen entsprechenden Planungsentwurf, welcher sich an der homogenen Gebietsstruktur orientieren müsse.

Anhand eines Arbeitsmodells erklärte Herr Brinkmann daraufhin ausführlich seine Überlegungen hinsichtlich der Nutzung und des Ausmaßes der zukünftigen Bebauung dieses Grundstückes. Für die Regelung dieser Ansprüche seien die strengen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes unabdingbar. Im Ergebnis könne dann ein Wohngebäude mit dem Grundriss eines Winkelbungalows entstehen, der allerdings zur Straße hin mit einem traufständigen Satteldach errichtet werden müsse.

Da es sich um einen Plan der „Innenentwicklung“ handele, so Herr Brinkmann weiter, sei es möglich, ein etwas anderes Aufstellungsverfahren zu wählen. Dieses beginne zunächst mit einer Offenlage der Planung, in der wie üblich Bedenken und Anregungen vorgetragen werden könnten. Im Rahmen dieser Offenlage finde zusätzlich ein Gespräch statt, zu dem alle Anwohner eingeladen würden. Sollten im Laufe dieses Verfahrens keine Änderungswünsche vorgetragen werden, könne unter Umständen bereits in der nächsten Sitzung des Bauausschusses der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Frau Weilert-Penk stellte fest, dass die von Herrn Brinkmann entwickelte Planung genau das wiedergebe, was man sich damals als Lösung vorgestellt habe.

Auf die Frage von Frau Weilert-Penk, warum keine eindeutige Farbgestaltung bezogen auf die Altbebauung festgesetzt worden sei, antwortete Herr Brinkmann, dass die vorgesehenen Töne nur eine kaum merkliche Abweichung bedeuteten. Aufgrund der zwischenzeitlich vergangenen Zeit sei es nicht mehr möglich, die entsprechenden Originaltöne zu fordern bzw. überhaupt zu erhalten. Nach Aussage der städtischen Bauordnungsabteilung sei es bedeutend wichtiger, die jeweiligen Ziegel- und Fugengrößen genauestens festzuschreiben. Zur weiteren Regelung werde angedacht, im Kaufvertrag eine Beratung durch die städtische Bauordnungsabteilung zu „fordern“.

Abschließend lobte Herr Hunze die von Herrn Brinkmann geleistete Arbeit und sprach sich dafür aus, das Format der Ziegel in die textlichen Festsetzungen des Planes zu übernehmen.