Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Im Nachgang zur Schulbereisung der Gudrun-Pausewang-Grundschule (im Folgenden GPGS) im Rahmen der Schulausschusssitzung am 19.09.2022 hat die Schulleiterin, Frau Steenken, noch einmal in einem Schreiben die Problematik im Hinblick auf die ungenügende Ausstattung der Schule mit sicherem WLAN verdeutlicht.


Herr Kugel
kündigte an, dass dieses Schreiben dem Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport als Vorlage für die nächste Sitzung zwecks Beratung zur Kenntnis gegeben werde.

Frau Steenken erläuterte, dass die GPGS aus dem Förderprogramm „Digitalpakt“ keine Mittel für die Herrichtung der baulichen Infrastruktur erhalte. Es bestehe eine Zweckbindung (Nutzungsdauer) von 13 Jahren. Es müsse allerdings innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Neubau der Schule durch den Schulträger gewährleistet sein, dass alle Schüler*innen digital unterrichtet werden können. Problematisch sei hier, dass die GPGS nicht mit sicherem WLAN ausgerüstet werden könne. Die Schule müsse im Blick behalten und bei der Vergabe zukünftiger Gelder berücksichtigt werden. Die Zeit, bis ein Neubau der Schule realisiert werde, sei zu lang, um ohne bauliche Maßnahmen anforderungsgerecht weiterarbeiten zu können. Frau Steenken führte aus, dass die Schüler*innnen überwiegend in Klassenräumen beschult würden, anders als in den weiterführenden Schulen. Daher sei es so wichtig, eine gute Ausstattung mit sicherem WLAN zu erhalten und digital arbeitsfähig zu sein.

Herr Köneke fragte in diesem Zusammenhang nach, ob die Problematik auch die RBG und die Grundschule Burgdorf betreffe.

Herr Barm führte aus, dass auch für diese beiden Schulen keine Fördermittel aus dem Digitalpakt zur Herrichtung der baulichen Infrastruktur eingesetzt würden, sondern lediglich kleinere Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Es sei nicht klar, wie eine weitere Nutzung der Schulgebäude aussehen könne, sodass der Einsatz von Fördermitteln eine entsprechende Nutzungsdauer gegenwärtig nicht absehbar sei.

Da zu erwarten sei, dass die Schulstandorte GPGS, GS Burgdorf und RBG Burgdorf sich räumlich verändern werden und keine Fördermittel zur Herrichtung der baulichen Infrastruktur eingesetzt werden könnten, solle durch temporäre Maßnahmen eine gewisse digitale Infrastruktur als Zwischenlösung aus Mitteln der Bauunterhaltung geschaffen werden.

Herr Köneke äußerte, dass es für diese drei Schulen eine Lösung für den begrenzten Zeitraum geben müsse. Frau Thieleking regte an, dass ein Konzept für die temporäre Arbeitsfähigkeit erarbeitet werden müsse, in dem die Mindestanforderungen definiert seien.

 

Frau Thöner erörterte die große Bedeutung von Bildung in der digitalen Welt. Von Klasse 1 an müssten die Schüler*innen die Möglichkeit haben, kompetent zu lernen. Eine Wartezeit sei an dieser Stelle sehr destruktiv, die Schüler*innen müssten altersunabhängig digital lernen können. Hier gelte der „Orientierungsrahmen Medienbildung“ als Grundlage. Diesem sei zu entnehmen, dass digitales Lernen keine Frage des Alters sei. Ein finanzieller Rahmen sei nötig, aus dem man ablesen könne, welche Ausstattung zu beschaffen sei, damit alle SuS digital lernen können.

Herr Köneke fragte nach, warum im MEP die Ausstattung mit Endgeräten der GPGS aufgeführt ist, wenn kein WLAN an diesem Standort zur Verfügung stehe.

Herr Bierkamp fragte Frau Steenken noch einmal nach der konkreten Problematik, da er bei der Schulbereisung am 19.09.2022 in der GPGS nicht anwesend gewesen sei.

Frau Köhler erkundigte sich nach den konkreten Kosten für die Ausstattung bei der GPGS.

Frau Steenken führte aus, dass für die Anbindung der Schule an WLAN zunächst sog. Accesspoints zu beschaffen wären. Ein Accesspoint koste ca. 150 Euro. Herr Barm verdeutlichte, dass es mit einigen Accesspoints nicht getan sei, sondern hier vielmehr die Infrastruktur im gesamten Gebäude zu schaffen sei.

Herr Köneke sprach den Kostenrahmen aus dem MEP für die GPGS an, wofür 280.000 Euro eingestellt wurden, und wünschte sich eine Erläuterung dahingehend, warum in diesem Budget nicht die Ausstattung der Schule mit sicherem WLAN enthalten sei. Insgesamt habe er den Eindruck, dass das eine nicht mit dem anderen abgestimmt worden sei.

Herr Barm teilte mit, dass es in der Vorlage aus dem MEP um die Ausstattung aus schulfachlicher Sicht gehe. Weiterhin gebe es bauliche Maßnahmen, die von Seiten der Gebäudewirtschaft herzurichten seien. Die Verkabelung als grundsätzliche Infrastruktur sei die Voraussetzung, um die Schule mit Geräten ausstatten zu können. Ein Teil der Herrichtung erfolge über Mittel des Digitalpaktes (so z.B. an der ALGS, Waldschule).

Herr Bierkamp äußerte, dass nach zweieinhalb Jahren nicht genug im Hinblick auf die digitale Ausstattung der Schulen getan worden sei. Er erfragte, wie die Ausstattung an den anderen Burgdorfer Schulen sei.

Herr Blumenstein sprach von einer sehr guten WLAN-Ausstattung in der ALGS. In der GS Burgdorf sei es ähnlich wie an der GPGS. Jedoch sei hier digitales Lernen umfangreicher möglich als an der GPGS, da es mehrere Accesspoints gebe, die auch teilweise in andere Klassenräume „ausstrahlen“ würden.

Für die RBG erläuterte Frau Köhler, dass die Nutzung mobiler Endgeräte mit WLAN schwierig sei, da die Ausleuchtung in den meisten Gebäudeteilen nicht ankomme. Teilweise könne auf Online-Versionen von Lehrwerken und sonstigem Unterrichtsmaterial nicht zugegriffen werden. In manchen Räumen funktioniere es besser, in anderen schlechter. Frau Köhler betonte, selbst zum ersten Abi-Jahrgang der Oberstufe der RBG zu gehören. Die Schüler*innen hören immer wieder das Argument, dass im Neubau die WLAN-Problematik erledigt sei, was allerdings dem jetzigen Jahrgang 12 nicht mehr zugutekäme. Beim Einzug in den Neubau seien diese Schüler*innen schon nicht mehr an der Schule. Insbesondere die Oberstufe fühle sich abgehängt, weil das ganze Geld in den Neubau fließe. Frau Köhler verdeutlichte, dass die Schüler*innen in jedem Jahrgang das Recht auf digitale Bildung erhalten müssen.

Dazu ergänzte Frau van Waveren-Matschke, dass auch die Lehrkräfte nicht gern IPads nutzen würden. Im Gebäude befände sich zwar eine entsprechende Infrastruktur, jedoch seien die Leitungen alt und brüchig, was zu Problemen führe. Auch hier bestehe die Problematik, dass die Nachnutzung des Schulgebäudes nicht geklärt sei. Insofern sei die Situation mit WLAN insgesamt unbefriedigend. In den Containern funktioniere es besser. Die Schule dürfe den Schüler*innen das Schul-WLAN aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung stellen. Der Geduldsfaden bei Lehrer*innen und Schüler*innen sei inzwischen sehr strapaziert.

Herr Scheel führte für den Standort Gymnasium aus, dass die Schule mit flächendeckendem WLAN ausgestattet sei. Allerdings fehle der Gigabit-Anschluss von der Straße her, das Schulnetz an sich könne grundsätzlich noch mehr verteilen.

Herr Baumann teilte mit, dass die Pläne für die Ausstattung der RBG von Seiten der Fachfirma noch ausstehen würden. Am Gymnasium könne man mangels Ausbaugebiet keinen besseren Anschluss abbilden.

Herr Braun äußerte die Hoffnung, dass vielleicht schon im zweiten Schulhalbjahr 2022/23 eine Umsetzung der laufenden Projekte angeschoben werde. Herr Köneke erklärte, dass die Zeit zwischen einem Beschluss und der Realisierung oftmals zu lang sei – das gelte für viele Projekte. Insofern stelle sich ihm die Frage, ob es realistisch sei, dass ggfs. schon im zweiten Halbjahr eine Lösung umgesetzt werden könne.

Herr Barm untermauerte, dass es oft schwierig sei, bei Ausschreibungen Fachfirmen zu finden, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben.

Herr Braun stellte abschließend fest, dass für eine zeitnahe Realisierung solcher Projekte Geld zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Misere sei klar, aber es müsse sich endlich etwas tun.