Sitzung: 26.09.2022 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet
Vorlage: M 2022 0266
Im Nachgang zur Schulbereisung der Gudrun-Pausewang-Grundschule (im Folgenden GPGS) im Rahmen der Schulausschusssitzung am 19.09.2022 hat die Schulleiterin, Frau Steenken, noch einmal in einem Schreiben die Problematik im Hinblick auf die ungenügende Ausstattung der Schule mit sicherem WLAN verdeutlicht.
Herr Kugel kündigte an, dass dieses Schreiben dem
Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport als Vorlage für die nächste Sitzung
zwecks Beratung zur Kenntnis gegeben werde.
Frau Steenken
erläuterte, dass die GPGS aus dem Förderprogramm „Digitalpakt“ keine Mittel für
die Herrichtung der baulichen Infrastruktur erhalte. Es bestehe eine
Zweckbindung (Nutzungsdauer) von 13 Jahren. Es müsse allerdings innerhalb der
verbleibenden Zeit bis zum Neubau der Schule durch den Schulträger
gewährleistet sein, dass alle Schüler*innen digital unterrichtet werden können.
Problematisch sei hier, dass die GPGS nicht mit sicherem WLAN ausgerüstet
werden könne. Die Schule müsse im Blick behalten und bei der Vergabe zukünftiger
Gelder berücksichtigt werden. Die Zeit, bis ein Neubau der Schule realisiert
werde, sei zu lang, um ohne bauliche Maßnahmen anforderungsgerecht
weiterarbeiten zu können. Frau Steenken
führte aus, dass die Schüler*innnen überwiegend in Klassenräumen beschult
würden, anders als in den weiterführenden Schulen. Daher sei es so wichtig,
eine gute Ausstattung mit sicherem WLAN zu erhalten und digital arbeitsfähig zu
sein.
Herr Köneke
fragte in diesem Zusammenhang nach, ob die Problematik auch die RBG und die Grundschule
Burgdorf betreffe.
Herr Barm
führte aus, dass auch für diese beiden Schulen keine Fördermittel aus dem
Digitalpakt zur Herrichtung der baulichen Infrastruktur eingesetzt würden,
sondern lediglich kleinere Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Es sei nicht
klar, wie eine weitere Nutzung der Schulgebäude aussehen könne, sodass der
Einsatz von Fördermitteln eine entsprechende Nutzungsdauer gegenwärtig nicht
absehbar sei.
Da
zu erwarten sei, dass die Schulstandorte GPGS, GS Burgdorf und RBG Burgdorf
sich räumlich verändern werden und keine Fördermittel zur Herrichtung der
baulichen Infrastruktur eingesetzt werden könnten, solle durch temporäre
Maßnahmen eine gewisse digitale Infrastruktur als Zwischenlösung aus Mitteln
der Bauunterhaltung geschaffen werden.
Herr Köneke
äußerte, dass es für diese drei Schulen eine Lösung für den begrenzten Zeitraum
geben müsse. Frau Thieleking regte
an, dass ein Konzept für die temporäre Arbeitsfähigkeit erarbeitet werden
müsse, in dem die Mindestanforderungen definiert seien.
Frau Thöner
erörterte die große Bedeutung von Bildung in der digitalen Welt. Von Klasse 1
an müssten die Schüler*innen die Möglichkeit haben, kompetent zu lernen. Eine
Wartezeit sei an dieser Stelle sehr destruktiv, die Schüler*innen müssten
altersunabhängig digital lernen können. Hier gelte der „Orientierungsrahmen
Medienbildung“ als Grundlage. Diesem sei zu entnehmen, dass digitales Lernen
keine Frage des Alters sei. Ein finanzieller Rahmen sei nötig, aus dem man
ablesen könne, welche Ausstattung zu beschaffen sei, damit alle SuS digital
lernen können.
Herr Köneke
fragte nach, warum im MEP die Ausstattung mit Endgeräten der GPGS aufgeführt
ist, wenn kein WLAN an diesem Standort zur Verfügung stehe.
Herr Bierkamp
fragte Frau Steenken noch einmal nach der konkreten Problematik, da er bei der
Schulbereisung am 19.09.2022 in der GPGS nicht anwesend gewesen sei.
Frau Köhler
erkundigte sich nach den konkreten Kosten für die Ausstattung bei der GPGS.
Frau Steenken
führte aus, dass für die Anbindung der Schule an WLAN zunächst sog.
Accesspoints zu beschaffen wären. Ein Accesspoint koste ca. 150 Euro. Herr Barm verdeutlichte, dass es mit
einigen Accesspoints nicht getan sei, sondern hier vielmehr die Infrastruktur
im gesamten Gebäude zu schaffen sei.
Herr Köneke
sprach den Kostenrahmen aus dem MEP für die GPGS an, wofür 280.000 Euro
eingestellt wurden, und wünschte sich eine Erläuterung dahingehend, warum in
diesem Budget nicht die Ausstattung der Schule mit sicherem WLAN enthalten sei.
Insgesamt habe er den Eindruck, dass das eine nicht mit dem anderen abgestimmt
worden sei.
Herr Barm
teilte mit, dass es in der Vorlage aus dem MEP um die Ausstattung aus
schulfachlicher Sicht gehe. Weiterhin gebe es bauliche Maßnahmen, die von
Seiten der Gebäudewirtschaft herzurichten seien. Die Verkabelung als
grundsätzliche Infrastruktur sei die Voraussetzung, um die Schule mit Geräten
ausstatten zu können. Ein Teil der Herrichtung erfolge über Mittel des
Digitalpaktes (so z.B. an der ALGS, Waldschule).
Herr Bierkamp
äußerte, dass nach zweieinhalb Jahren nicht genug im Hinblick auf die digitale
Ausstattung der Schulen getan worden sei. Er erfragte, wie die Ausstattung an
den anderen Burgdorfer Schulen sei.
Herr Blumenstein
sprach von einer sehr guten WLAN-Ausstattung in der ALGS. In der GS Burgdorf
sei es ähnlich wie an der GPGS. Jedoch sei hier digitales Lernen umfangreicher
möglich als an der GPGS, da es mehrere Accesspoints gebe, die auch teilweise in
andere Klassenräume „ausstrahlen“ würden.
Für
die RBG erläuterte Frau Köhler, dass
die Nutzung mobiler Endgeräte mit WLAN schwierig sei, da die Ausleuchtung in
den meisten Gebäudeteilen nicht ankomme. Teilweise könne auf Online-Versionen
von Lehrwerken und sonstigem Unterrichtsmaterial nicht zugegriffen werden. In
manchen Räumen funktioniere es besser, in anderen schlechter. Frau Köhler betonte, selbst zum ersten
Abi-Jahrgang der Oberstufe der RBG zu gehören. Die Schüler*innen hören immer
wieder das Argument, dass im Neubau die WLAN-Problematik erledigt sei, was
allerdings dem jetzigen Jahrgang 12 nicht mehr zugutekäme. Beim Einzug in den
Neubau seien diese Schüler*innen schon nicht mehr an der Schule. Insbesondere
die Oberstufe fühle sich abgehängt, weil das ganze Geld in den Neubau fließe. Frau Köhler verdeutlichte, dass die
Schüler*innen in jedem Jahrgang das Recht auf digitale Bildung erhalten müssen.
Dazu
ergänzte Frau van Waveren-Matschke,
dass auch die Lehrkräfte nicht gern IPads nutzen würden. Im Gebäude befände
sich zwar eine entsprechende Infrastruktur, jedoch seien die Leitungen alt und
brüchig, was zu Problemen führe. Auch hier bestehe die Problematik, dass die
Nachnutzung des Schulgebäudes nicht geklärt sei. Insofern sei die Situation mit
WLAN insgesamt unbefriedigend. In den Containern funktioniere es besser. Die
Schule dürfe den Schüler*innen das Schul-WLAN aus Datenschutzgründen nicht zur
Verfügung stellen. Der Geduldsfaden bei Lehrer*innen und Schüler*innen sei
inzwischen sehr strapaziert.
Herr Scheel
führte für den Standort Gymnasium aus, dass die Schule mit flächendeckendem
WLAN ausgestattet sei. Allerdings fehle der Gigabit-Anschluss von der Straße
her, das Schulnetz an sich könne grundsätzlich noch mehr verteilen.
Herr Baumann
teilte mit, dass die Pläne für die Ausstattung der RBG von Seiten der Fachfirma
noch ausstehen würden. Am Gymnasium könne man mangels Ausbaugebiet keinen
besseren Anschluss abbilden.
Herr Braun
äußerte die Hoffnung, dass vielleicht schon im zweiten Schulhalbjahr 2022/23
eine Umsetzung der laufenden Projekte angeschoben werde. Herr Köneke erklärte, dass die Zeit zwischen einem Beschluss und
der Realisierung oftmals zu lang sei – das gelte für viele Projekte. Insofern
stelle sich ihm die Frage, ob es realistisch sei, dass ggfs. schon im zweiten
Halbjahr eine Lösung umgesetzt werden könne.
Herr Barm
untermauerte, dass es oft schwierig sei, bei Ausschreibungen Fachfirmen zu
finden, die ein wirtschaftliches Angebot abgeben.
Herr Braun stellte abschließend fest, dass für eine zeitnahe Realisierung solcher Projekte Geld zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Misere sei klar, aber es müsse sich endlich etwas tun.