Die Ausschussmitglieder fassen einstimmig folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

 

Zur Anbindung des neuen Standortes der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule von Westen für den Radverkehr soll die Einrichtung von Fahrradstraßen als Vorzugsvariante weiter konkretisiert werden.

 

Dem Rat wird empfohlen, die Haushaltsmittel in Höhe von 715.000 € in 2023 bereitzustellen.

 


Herr Alrutz (PGV Hannover) stellt die Schulwegplanung vor und erläutert dabei u.a. die Unterschiede zwischen einer Fahrradzone und einer Fahrradstraße.

Die Präsentation ist aus ökologischen Gründen nur im Bürgerinformationssystem unter www.burgdorf-ratsinfo.de/bi zu dieser Sitzung abrufbar sowie dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Für das Untersuchungsgebiet gibt Herr Alrutz die Empfehlung ab, eine Fahrradstraße auszuweisen. Diese Variante ist geeigneter als eine Fahrradzone. Die Untersuchungsergebnisse sind in der Vorlage sowie in der Präsentation dargestellt. Nach Beschluss der Vorzugsvariante erfolgt eine Anliegerbeteiligung, welche am 02. November 2022 im Rahmen einer Versammlung stattfinden soll.

 

Herr Köneke fragt nach, ob hinter den geplanten Mitteln in Höhe von 715.000 € konkrete Maßnahmen stecken. Frau Vollmert erläutert, dass es sich um eine Kostenschätzung handelt, die sich nach der bestehenden Fahrradstraße richtet. Da die Mittel für den Doppelhaushalt jetzt angemeldet werden müssen, konnte der Bedarf nur grob ermittelt werden.

 

Als Elternvertreterin begrüßt Frau Thieleking die vorgelegte Planung und hofft auf eine zügige Beschlussfassung. Denn nach dem Beschluss kann die konkrete Umsetzung angeschoben werden, sodass bei Fertigstellung der neuen Schule die Fahrradstraße auch nutzbar ist. Dem stimmt Herr Blumenstein als Lehrervertreter zu. Die Schüler sollen selbständig mit dem Rad zur Schule fahren und das funktioniert am besten, wenn die neue Schule von Anfang an auf der Fahrradstraße angefahren werden kann.

 

Die Ausschussmitglieder befürworten die vorgelegte Planung und die Vorzugsvariante der Fahrradstraße. Allerdings sollte im Rahmen der Ausführungsphase darauf geachtet werden, dass die problematischen Stellen, wie z. B. Bahnhofstraße – Hannoversche Neustadt, besser eingebunden werden.