Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Meinig möchte wissen, warum es eine Diskrepanz zwischen den vorgelegten Zahlen der Verwaltung und denen von Frau Wieker gebe. Vom zeitlichen Rahmen passten beide Aussagen zueinander, aber die Anzahl der ukrainischen Kinder weiche ab. Frau Wieker habe 22 Kinder gemeldet, während die Stadt von 10 Kindern spreche.

 

Antwort über das Protokoll:

Die Stadt Burgdorf erhält nicht immer zwangsläufig Kenntnis, wenn weitere Kinder hinzuziehen. Dies ist u.a. dem Umstand geschuldet, dass nicht jeder ukrainische Flüchtling Sozialleistungen beantragt oder aber auch direkt zum Jobcenter geht, nachdem er einen Wohnsitz in Burgdorf bezogen hat.

 

Frau Meinig ergänzt, dass mit „alternativen Angeboten“ Räume für Treffpunkte der Kinder gemeint seien. Die Kinder, die keinen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten hätten, könnten hier Angebote über Ehrenamtliche, die Diakonie oder ähnliche Einrichtungen erhalten.

 

Frau Wieker ergänzt, dass das Mehrgenerationenhaus eine Statistik im Rahmen des Programms „Gut ankommen in Niedersachsen“ für die Schulen führe. Im Rahmen von „Ankommensklassen“ gebe es fachliche Angebote für die Kinder und Jugendlichen.