Beschluss:
Der Rat erteilt dem
Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das
Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.
Herr Pollehn befand sich im Mitwirkungsverbot und verließ zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.
Einstimmig fasste der Rat folgenden