Beschluss:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
1. Der
Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2020. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020, die
über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1
Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 bis 10.000 € (bei denen die
Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2020 beim
Bürgermeister lag) zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge
über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2020
(1.709.842,71 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von -6.772.784,93 € zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von
-5.062.942,22 € wird zu einem Teil durch eine Entnahme aus der Rücklage
aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (140.113,71 €) gedeckt.
Herr G. Hinz dankte dem Rechnungsprüfungsamt für die sorgfältige und intensive Prüfung.
Einstimmig fasste der Rat folgenden