Beschluss:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen in Höhe von 350.000,00 € bei den Produktkonten 31310.433905
und 31310.733905 zu.
Einstimmig fasste der Rat folgenden