Beschluss:

 

Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 5 NSpG wird dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Burgdorf aufgrund des Prüfungsergebnisses zu dem Jahresbericht 2021 durch die Prüfungsstelle des Nieders. Sparkassen- und Giroverbandes Entlastung erteilt.

 

 


Herr A. Hinz übergab die Sitzungsleitung zu diesem TOP an Frau Neitzel.

 

Herr Apel, Herr A. Hinz, Herr G. Hinz und Herr Pollehn befanden sich im Mitwirkungsverbot und verließen zu diesem TOP den Sitzungsraum.

 

Mit 26 Ja-Stimmen und einer Enthaltung fasste der Rat folgenden