Sitzung: 05.09.2022 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2022 0268
Beschlussvorschlag:
Der Rat erteilt dem
Bürgermeister gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG für das
Haushaltsjahr 2020 die Entlastung.
Herr Pollehn verließ zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.
Anschließend fasste der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten folgenden einstimmigen