Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2020. Mit dem Beschluss über den Jahresabschluss stimmt er gleichzeitig den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020, die über 10.000 € liegen und die bisher nicht nach § 58 Abs. 1 Ziff. 9 u. § 117 Abs. 1 NKomVG genehmigt worden sind, nachträglich zu. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2020 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

  1. Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2020 (1.709.842,71 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -6.772.784,93 € zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -5.062.942,22 € wird zu einem Teil durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (140.113,71 €) gedeckt.      

      

 


Die Frage von Herrn Nijenhof zur Prüfbemerkung über die Nichtunterrichtung des Rates über den Erlass der Hälfte der Pachtzahlung der StadthausGmbH beantwortete Frau Vierke dahingehend, dass aufgrund von Corona und des doch recht umfangreichen Berichtswesens die Unterrichtung unterblieben sei. Künftig werde verstärkt darauf geachtet, dass die Vorgänge ordnungsgemäß im Quartalsbericht eingestellt sind und somit die Information an den Rat sichergestellt ist.

 

Frau Heller erkundigte sich nach der Summe der Pachtzahlung. Hierzu verwies Frau Vierke auf die Beantwortung im vertraulichen Teil, da es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien mit datenschutzrelevantem Inhalt handele.

 

Herr Nijenhof fragte in diesem Zusammenhang nach, warum die Sitzungen nicht bereits in die Rathäuser verlegt worden seien.

Frau Raue erklärte hierzu, dass bisher immer noch Rücksicht auf die Corona-Pandemie genommen wurde. Auch innerhalb der Verwaltung werden noch vielfach Videokonferenzen durchgeführt und die Möglichkeit zum Home-Office angeboten, um Kontakte mit vielen Personen in den Räumen zu vermeiden. Wenn die Politik es allerdings wünsche, können die Sitzungen auch wieder in die Rathäuser verlagert werden.

 

Herr Hinz erklärte, dass die Wahl der Tagungsräume in den Fraktionen beraten werden sollte. Danach werde die Politik auf die Verwaltung zukommen.

 

Anschließend fasste der Ausschuss einstimmig folgenden