Sitzung: 05.09.2022 Ausschuss für Haushalt, Finanzen u. Verwaltungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2022 0264
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € bei den Produktkonten 34600.433920
und 34600.733920 zu.
Herr Hammermeister wies darauf hin, dass schon jetzt absehbar sei, dass sowohl beim Wohngeld als auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im November weitere überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden müssten. Für den Haushalt seien diese Mittel aber kostenneutral, da hier eine 100%-ige Kostenerstattung erfolge.
Anschließend fasste der Ausschuss folgenden einstimmigen