Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € bei den Produktkonten 34600.433920 und 34600.733920 zu.

      

 


Herr Hammermeister wies darauf hin, dass schon jetzt absehbar sei, dass sowohl beim Wohngeld als auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im November weitere überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden müssten. Für den Haushalt seien diese Mittel aber kostenneutral, da hier eine 100%-ige Kostenerstattung erfolge.

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden einstimmigen