Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Timo Zapf im Rat der Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Der Rat fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Timo Zapf im Rat der Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.