Nachtrag: 22.06.2022

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das der Vorlage beigefügte Statut zwischen der Stadt Burgdorf und dem Seniorenrat der Stadt Burgdorf wird beschlossen.

 


Herr Kugel erklärte, dass im Vorfeld der heutigen Sitzung noch ein Änderungswunsch bezüglich des Statuts seitens des Seniorenrates entstanden sei.

 

Herr Kuchenbecker erläuterte, dass der ursprünglich sehr umfangreiche Antrag bereits eine sehr verschlankte Form angenommen habe, da auf politischer Ebene die Einführung eines Seniorenbeirates derzeit nicht möglich erscheine.

Nun sei ein Statut zusammen mit der Stadt Burgdorf entstanden, welches die gemeinsame Zusammenarbeit regeln solle.

Sein kurzfristiger Anpassungswunsch beziehe sich auf Punkt 1 des vorliegenden Statuts. Hier könnte der Eindruck entstehen, dass eine Mitarbeit des Seniorenrates ausschließlich bei den dem Seniorenrat mitgeteilten Projekten erfolgen könne.

In der Präambel sollte aufgenommen werden, dass der Seniorenrat weiterhin ein unabhängiges Gremium sei, das an keinerlei Vorgaben / Weisungen durch Rat und Verwaltung gebunden sei. Dieser Wunsch solle allerdings kein Misstrauen darstellen, sondern weitere Klarheit schaffen.

 

Herr Nijenhof zeigte hier seine Zustimmung. Er hielt es außerdem für notwendig, dass festgehalten werde, dass der Seniorenrat einen Zugriff auf das Ratsinformationssystem erhalte. 

 

Herr Dr. Vehling bat darum, die Formulierung vor Abstimmung zum besseren Verständnis zunächst einmal schriftlich festzuhalten. Er empfehle zudem die Formulierung „seniorenrelevante Projekte“ beizubehalten, um den Seniorenrat nicht auf die Stufe eines „Ältestenrates“ zu erheben.

 

Frau Heller erachtete es als wichtig, dass festgehalten werde, dass der Seniorenrat zu stattfindenden Sitzungen über das Ratsinformationssystem informiert werde, bei denen der Seniorenrat als beratendes Mitglied vertreten sei.

 

Herr Kuchenbecker bekräftigte, dass der Seniorenrat für die laufende Arbeit ein barrierefreies Geschäftszimmer inmitten der Stadt benötige. Das Rathaus I sei hier lediglich wünschenswert und eine nur Bitte, keine verpflichtende Beantragung seinerseits.

 

In der weiteren Diskussion entstand die Meinung, den genauen Ort des zur Verfügung zu stellenden Geschäftszimmers nicht in dem Statut verpflichtend festzuhalten.

 

Herr Dr. Vehling erfragte bezüglich § 2 nach der Ermittlung und Zuteilung des Budgets.

Herr Kugel erläuterte, dass die gewählte Formulierung die Etathoheit des Rates beinhalte, insofern werde der Betrag alle zwei Jahre im Rahmen des Doppelhaushaltes vom Rat besprochen und festgelegt. Vorgesehen sei, dass die Summe von 3.000,00 € eigenverantwortlich durch den Seniorenrat verwaltet werde.

 

Herr Nijenhof erachtete es aus dem Aspekt der Sicherheit für den Seniorenrat als wichtig an, die Kassenprüfung zusätzlich durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf durchführen zulassen. Herr G. Hinz zeigte seine Zustimmung.

 

Frau Heller bat zusätzlich darum schriftlich festzuhalten, dass nicht verwendete Mittel an die Haushaltskasse zurückfließen.

 

Im Folgenden entstand eine Debatte über die in § 1 Nr. 1 festzulegenden Fachausschüsse.

 

Herr Nijenhof gab zu bedenken, dass der Seniorenrat in den Sonderausschüssen „Schule, Kultur und Sport“ sowie „Jugendhilfe und Familie“ kein beratendes Mitglied darstellen könne.

 

Herr Dr. Vehling regte eine Befristung des Statuts bis Ende der aktuellen Wahlperiode zum 31.10.2026 an. Im Anschluss sei eine Verlängerung möglich.

 

Die Ausschussmitglieder bekundeten hierzu ihre Zustimmung.

 

Herr Kuchenbecker bedankte sich für den erarbeiteten Beschluss und hoffte auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. 

 

Nach intensiver Aussprache ließ Frau Paul über das innerhalb der Sitzung modifizierte Statut abstimmen.

 

Unter Einbeziehung der in der Sitzung vereinbarten Änderungen fasste der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung einstimmig folgenden empfehlenden