Beschluss:

Die Ausschussmitglieder fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Den Vorentwürfen

-      der 33. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 12.05.2022) und

-      des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ (Stand 12.05.2022)

wird zugestimmt.   

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vorentwürfen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 

 


Frau Herbst berichtete, dass sie die PGT (Herrn Mazur) angesprochen habe, wie sich die Qualität des Kreisels durch die Ausweisung des Gewerbegebietes entwickeln werde. Er erwarte nicht, dass diese sich verschlechtern werde. Aber dies, so Frau Herbst, sei eine Frage der Verkehrssicherheit, die nicht durch das B-Plan-Verfahren zu klären sei.

Herr Fleischmann erklärte, dass die Linksfraktion, sich mit der Planung nicht einverstanden erklären könne, so lange im Einzugsbereich des Wasserwerkes wassergefährdende Stoffe gelagert werden dürften. Frau Herbst antwortete hierauf, dass es auf die Menge ankomme. Diese könnten nicht ganz aus den textlichen Festsetzungen verschwinden, denn dann könne man in diesem Bereich noch nicht einmal ein Auto abstellen.