Der Rat fasste einstimmig
folgenden
Beschluss:
1.
Der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Burgdorf und den
übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird in der
anliegenden Form unter der Prämisse zugestimmt, dass
auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen ermöglicht wird. Der Bürgermeister
wird ermächtigt, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer
Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten
Kommunen sich an der HannIT beteiligen werden, abzuschließen.
2.
Die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird
beschlossen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse,
dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in
Bezug genommenen Vertragspartner als
neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern
kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter
Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum
Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder
den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch
Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober
2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung
findet erst nach diesem Zeitpunkt statt.