Der Rat fasste einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

1.        Der Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Burgdorf und den übrigen Trägern der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird in der anliegenden Form unter der Prämisse zugestimmt, dass auch eine Beteiligung nicht aller dort als neue Vertragspartner aufgeführter Kommunen ermöglicht wird. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der anliegenden Form einschließlich späterer Änderungen in § 1, § 2 und § 7, die erfolgen müssen, wenn nicht alle genannten Kommunen sich an der HannIT beteiligen werden, abzuschließen.

 

2.        Die anliegende 7. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR wird beschlossen. Der Beschluss erfolgt unter der Prämisse, dass auch eine Beteiligung nicht aller der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner als neue Träger ermöglicht wird und sich das in § 2 aufgeführte Stammkapital für jede nicht beitretende Kommune um je 1.000 Euro verringern kann. Dieser Fall tritt ein, wenn einzelne der unter Ziff. 1 dieser Beschlussvorlage in Bezug genommenen Vertragspartner bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 keinen Beschluss über den Beitritt fassen und/oder den unter Ziff. 1 benannten öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch Rücksendung des jeweiligen Unterschriftenblattes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 (Eingang hannIT) zeichnen sollten. Eine Verkündung der Satzung findet erst nach diesem Zeitpunkt statt.