Der Rat fasste bei 29 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden

 

Beschluss:

 

Gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügte Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 in der Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 ergibt, beschlossen. Der Rat nimmt den Haushaltssicherungsbericht 2020 sowie die Liste der freiwilligen Leistungen zur Kenntnis.


Die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 wurden gemeinsam beraten.