Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, sowie zur Umschuldung von Krediten in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2022 0215 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage    beigefügten) Fassung.

 

 

     

 


Herr Hammermeister wies darauf hin, dass durch die Änderung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie zur Umschuldung von Krediten die Möglichkeit genutzt werden könne, über die Region Hannover Darlehen aufzunehmen. Bei Nutzung dieser Option würde die Stadt Burgdorf keine eigenen Angebote einholen. Dieses würde dann die Region Hannover für die interessierten Kommunen übernehmen. Aufgrund der Höhe des aufzunehmen Darlehens durch die Region könne sich für die dann beteiligten Kommunen ein günstigerer Zinssatz ergeben. Es solle aber weiter so verfahren werden, dass der Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben werde. Sollte sich für die Stadt Burgdorf kein Vorteil durch die Kreditaufnahme über die Region ergeben, werden wieder eigene Angebote eingeholt.

 

Von Herrn Zapf wurde die Frage gestellt, ob auch ESG-Kredite (hierbei handelt es sich um Projektideen mit Bezug zur ökologischen/sozialen Nachhaltigkeit) für Kommunen aufgenommen werden könnten. Hierzu sagte Frau Vierke eine Überprüfung zu.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten einstimmig folgenden