Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Barm berichtete, dass

 

a)       die Ehrenamtskoordinatorin der Stadt Sehnde gemeinsam mit Herrn Kruse (Bürgermeister der Stadt Sehnde) in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 30.08.2022 zu Gast sein und über ihre Arbeit berichten werde. Die Sitzung werde in der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule stattfinden.

b)      für den Fall, dass die Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge aus der Ukraine, oder ggf. anderer Nationalitäten, nicht mehr ausreichen sollten, die Nutzung der Mehrzweckhalle Schillerslage als Unterkunft in Betracht gezogen werde. Mit den betroffenen Sportvereinen sei dafür bereits ein Notfall-Belegungsplan erarbeitet worden.

 

c)       der Saal des Burgdorfer Schlosses aufgrund von Störungen in der Elektrik weiterhin nicht nutzbar sei, voraussichtlich bis mindestens Oktober 2022. Die für gewöhnlich im Saal stattfindenden Schlosskonzerte fänden in dieser Zeit in der St. Pankratius-Kirche statt. Als gemeinsamer Veranstalter der Schlosskonzerte habe die Stadt Burgdorf dem Kulturverein Scena zugesagt, sich an daraus resultierenden Kosten zu beteiligen. Herr Pollehn habe bereits mit dem Regionspräsidenten, Herrn Krach, über die Situation gesprochen und den Saal im Rahmen seines Antrittsbesuches in Burgdorf gemeinsam mit ihm in Augenschein genommen.

 

Herr Köneke fragte, ob der Saal im Rathaus I eine Alternative für kulturelle Veranstaltungen darstellen könne, da dieser bislang nicht von den geplanten Umbaumaßnahmen betroffen sei. Auch für Ratssitzungen sei er aufgrund seiner Größe besser geeignet als der Saal im StadtHaus. Herr Kugel erklärte, dass die Nutzung des Saals im Rathaus I nicht priorisiert werde, da er nicht barrierearm, geschweige denn barrierefrei sei.

 

Herr Pollehn erklärte, dass sich die St. Pankratius-Kirche bei den letzten beiden Schlosskonzerten als gute Alternative zum Saal im Schloss erwiesen habe. Der Saal im Rathaus I werde aber durchaus ebenfalls genutzt, beispielsweise für interne Verwaltungstreffen oder Treffen mit Arbeitskreisen. Gerade hinsichtlich der Möglichkeit, dass die Corona-Inzidenz im Herbst/Winter erneut steigen könne, sei der Saal im StadtHaus ein geeigneter Ort für Sitzungen des Rates.

 

d)      am 30.06.2022 eine weitere Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport im Hallenfreibad Burgdorf stattfinden werde. Dort werde man mit Vertretern der Wirtschaftsbetriebe über die Schwimmfähigkeit der Burgdorfer Schülerinnen und Schüler sprechen und das neue Bootshaus der DLRG besichtigen.

 

e)      die Verwaltung auch zu Beginn dieser Wahlperiode vorschlage, mit dem Ausschuss an zwei Terminen im Herbst die Burgdorfer Schulen zu besichtigen. Herr Köneke begrüßte diesen Vorschlag, gerade hinsichtlich jener Schulen, für die eine Nachnutzung bzw. Umnutzung vorgesehen sei. Herr Barm erklärte, dass er zwei entsprechende Termine organisieren werde.

 

Herr Bierkamp erkundigte sich, ob es für die Nachnutzung des jetzigen RBG-Gebäudes bereits Pläne gebe, da er gehört habe, dass der Umzug der Grundschule Burgdorf in das RBG-Gebäude beschlossene Sache sei – in diesem Falle sei das gerade beschlossene Schulwegekonzept zumindest für die Grundschule Burgdorf schon wieder hinfällig.

 

Herr Kugel antwortete, dass es noch keine fertigen Pläne, wohl aber Vorüberlegungen gebe. Bei einer denkbaren Nachnutzung als Grundschule seien jedoch erhebliche Umbaumaßnahmen notwendig, um die vorhandenen Räume auf die für Allgemeine Klassenräume erforderliche Größe zu bringen. Letztendlich liege die Entscheidung über die Nachnutzung nicht bei der Verwaltung, sondern bei den politischen Gremien.

 

Herr Barm erinnerte daran, dass man sich im Rahmen eines Antrags der WGS/Freien Burgdorfer seinerzeit darauf verständigt habe, die Frage der Nachnutzung zu vertagen.

 

Das Schulwegekonzept stelle Routen zu den verschiedenen Schulstandorten vor – eine Verlegung der Grundschule Burgdorf in das jetzige RBG-Gebäude hätte keine bedeutsamen Auswirkungen auf diese Routen bzw. die Erreichbarkeit der Grundschule Burgdorf. In diesem Falle wäre lediglich eine leichte Modifikation der Schulwegeplanung notwendig.