Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Neufassung der Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage BV 2022 0170 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung.


Herr Nijenhof bat um Informationen zur weiteren Verwendung der Gebäude „Drei Eichen 3 und 3a“.

 

Herr Bürgermeister Pollehn erläuterte, dass ihm eine konkrete Beantwortung derzeit nicht möglich sei. Eine Antwort werde dem Protokoll beigefügt.

 

Frau Paul erfragte in diesem Zusammenhang die Situation speziell der obdachlosen Frauen. Statistiken zu Anzahl und Art der Unterbringung über das Protokoll sei ihr wichtig.   

 

Antwort über das Protokoll:

 

Sofern die Belegungssituation es zulässt, werden Frauen in Einzelzimmern in räumlicher Nähe zueinander untergebracht. Aktuell seien zwei Bewohnerinnen seit dem Jahr 2021 untergebracht. Im Jahr 2020 war die Anzahl identisch.

 

Frau Fronia erklärte, dass es natürlich auch in Burgdorf obdachlose Frauen gebe. Hier spielen häufig Gewaltsituationen eine Rolle. Durch die gut funktionierende Sozialarbeit halte sich die Anzahl im Obdach untergebrachter Personen jedoch im Rahmen.   

 

Herr Bürgermeister Pollehn ergänzte, dass es auch separate Räumlichkeiten für Frauen gebe, auch Einzelbereiche seien vorhanden. Häufig halten sich die Obdachlosen jedoch in der Tageswohnung auf. Eine entsprechende sozialpsychologische Betreuung sei jederzeit sichergestellt.   

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung fasste einstimmig folgenden empfehlenden