Sitzung: 16.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV 2022 0184
Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses
für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau fassten einstimmig den folgenden
empfehlenden Beschluss:
1. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“ wird ausgeweitet (Ergänzung des
Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB).
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurechten für Wohnhäuser
(Einfamilienhäuser als Einzel- und ggf. Doppelhäuser) sowie die Herstellung von
Erweiterungsmöglichkeiten für einen im Plangebiet befindlichen forstwirtschaftlichen
Nebenerwerbsbetrieb.
2.
Dem
Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5-14 „Kapellenweg“
in der Fassung vom April 2022 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Frau Dr. Ing Simone Strohmeier vom Planungsbüro Infraplan erläuterte den Entwurf der insgesamt die Schaffung von 8 Einfamilienhäusern zum Inhalt habe. Aus dem Ortsrat Otze sei die Forderung gekommen, hier nur Häuser oder Fachwerkhäuser mit rotem Klinker errichten zu lassen. Herr Paul bat um Auskunft ob neben den Einzel- und Doppelhäusern auch eine landwirtschaftliche Nutzung möglich sei und ob in einem Einzelhaus auch Mietwohnungen möglich seien. Frau Thöner vermisste Regelungen zur Energieversorgung. Frau Strohmeier erklärte, dass die Festsetzung bestimmter zulässiger Energieträger nicht in einem Bebauungsplan geregelt werden könne und eine Frage eines städtebaulichen Vertrages sei, zu dem die Vorhabenträger sich auch bereit erklärt hätten. Aufgrund der Schwierigkeiten einiger Grundstücke zu versickern, schlug Herr Köneke vor diese anstatt an den Kanal an den Hechtgraben anzuschließen.
Herr Dr, Vehling regte an einen Quartierarchitekten einzusetzen um eine möglichst einheitliche Bebauung zu erreichen.
Um die Wohneinheiten festzuschreiben, sah Herr Brinkmann nur die Möglichkeit die Anzahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude festzuschreiben.
Bürgermeister Pollehn betonte das es sich hier um Bauland von Investoren handele. Die Verwaltung sagte zu, die angesprochenen Punkte zu überdenken und gegebenenfalls zu verändern.