Sitzung: 03.05.2022 Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV 2022 0129
Einstimmig fasste der
Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen folgenden empfehlenden
Beschluss:
In Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2020/2021 (Vorlage BV 2020
1435) werden das vorhandene Angebot an Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegeplätzen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau
gem. den Anlagen zu dieser Vorlage festgestellt.
Die im Entwurf der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und
die Kindertagespflege 2022 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen.
Eine Ausfertigung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2022 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt.
Herr Kugel führte in die Thematik ein
und erklärte, dass bei der Stadt Burgdorf grundsätzlich – bei Fortführung der
bisherigen Planung – ein Überhang bei den Plätzen in den Kindergärten und ein
Mangel bei der Krippenbetreuung bestünde. Es sei zu überlegen, wie die Betreuungsplätze
bestmöglich im Stadtgebiet zu verteilen seien. Für die Kindertagesstätte
Ramlingen-Ehlershausen plane man sechs Gruppen, mehr sei nicht möglich. Sollte
die Anzahl der Plätze im weiteren Verlauf nicht ausreichend sein, müsse ein
Ausweichen auf Tagespflegepersonen und weitere Stadtteile erfolgen.
Herr
Dreeskornfeld erkundigte sich, ob bereits eine Einschätzung zu der Anzahl der
betreuungspflichtigen Kinder bestehe, die bei Zuzug von Familien in das
Neubaugebiet entstehen könne.
Herr Kugel erwiderte, dass hierzu noch
keine Informationen vorliegen würden. Generell seien jetzt schon zu wenig
Plätze vorhanden.
Herr Sieke erfragte, wie die
Betreuungssicherheit künftig sichergestellt werden solle. Aufgrund der
Corona-Situation und Streiks sei diese häufig eingeschränkt. Zudem fragte er
nach, ob bei kurzfristigen Ausfällen Sozialassistenten zur Kinderbetreuung
eingesetzt werden könnten.
Herr Kugel antwortete, dass die
Randzeitenbetreuung von Einrichtung zu Einrichtung geprüft und, sofern möglich,
umgesetzt werde. Der Einsatz von sonstigen geeigneten Personen zur
Kinderbetreuung werde geprüft, grundsätzlich sei dies bis zu drei Tage je
Gruppe im Monat möglich.
Frau Meinig ergänzte, dass der Einsatz
von sonstigen geeigneten Personen nur möglich sei, wenn mindestens eine
Fachkraft pro Gruppe anwesend sei.
Herr Kugel subsumierte, dass Ausfälle
grundsätzlich vermieden werden sollten, dies jedoch nicht immer funktioniere.
Die Stadt Burgdorf bemühe sich um die Gewährleistung der Betreuungssicherheit,
jedoch habe die Sicherheit der betreuten Kinder und die Aufrechterhaltung der
Voraussetzungen der Betriebsaufsicht Vorrang.