Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einstimmig fasste der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen folgenden empfehlenden

 

Beschluss:

In Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2020/2021 (Vorlage BV 2020 1435) werden das vorhandene Angebot an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätzen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau gem. den Anlagen zu dieser Vorlage festgestellt.

Die im Entwurf der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2022 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen.

Eine Ausfertigung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2022 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt.


Herr Kugel führte in die Thematik ein und erklärte, dass bei der Stadt Burgdorf grundsätzlich – bei Fortführung der bisherigen Planung – ein Überhang bei den Plätzen in den Kindergärten und ein Mangel bei der Krippenbetreuung bestünde. Es sei zu überlegen, wie die Betreuungsplätze bestmöglich im Stadtgebiet zu verteilen seien. Für die Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen plane man sechs Gruppen, mehr sei nicht möglich. Sollte die Anzahl der Plätze im weiteren Verlauf nicht ausreichend sein, müsse ein Ausweichen auf Tagespflegepersonen und weitere Stadtteile erfolgen.

 

Herr Dreeskornfeld erkundigte sich, ob bereits eine Einschätzung zu der Anzahl der betreuungspflichtigen Kinder bestehe, die bei Zuzug von Familien in das Neubaugebiet entstehen könne.

 

Herr Kugel erwiderte, dass hierzu noch keine Informationen vorliegen würden. Generell seien jetzt schon zu wenig Plätze vorhanden.

 

Herr Sieke erfragte, wie die Betreuungssicherheit künftig sichergestellt werden solle. Aufgrund der Corona-Situation und Streiks sei diese häufig eingeschränkt. Zudem fragte er nach, ob bei kurzfristigen Ausfällen Sozialassistenten zur Kinderbetreuung eingesetzt werden könnten.

 

Herr Kugel antwortete, dass die Randzeitenbetreuung von Einrichtung zu Einrichtung geprüft und, sofern möglich, umgesetzt werde. Der Einsatz von sonstigen geeigneten Personen zur Kinderbetreuung werde geprüft, grundsätzlich sei dies bis zu drei Tage je Gruppe im Monat möglich.

 

Frau Meinig ergänzte, dass der Einsatz von sonstigen geeigneten Personen nur möglich sei, wenn mindestens eine Fachkraft pro Gruppe anwesend sei.

 

Herr Kugel subsumierte, dass Ausfälle grundsätzlich vermieden werden sollten, dies jedoch nicht immer funktioniere. Die Stadt Burgdorf bemühe sich um die Gewährleistung der Betreuungssicherheit, jedoch habe die Sicherheit der betreuten Kinder und die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen der Betriebsaufsicht Vorrang.